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Hempel an dem Erhängen von 3 Sowjetbürgern, während er im März 1945 35 sowjetische und polnische Frauen in das Krematorium einlieferte und an deren Vernichtung teilnahm.
Am 8. und 9. Februar 1945 nahm Hempel an der Ermordung von 400 Juden teil, die aus Lieberose , der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen, eingetroffen waren. Hempel beteiligte sich an dem Aufhängen von Häftlingen an Pfählen, an den Folterungen und Verhöhnungen verschiedener Art..
13. Saathoff ist schuldig, als Blockführer des Lagers Sachsenhausen an der Erschießung einer Gruppe holländischer Häftlinge, an der Mißẞhandlung von 1000 Häftlingen am» Bock«, an dem Aufhängen von 600 Menschen an Pfählen sowie an der Einweisung von Häftlingen in die Strafkompanie und an den in dieser Kompanie angewandten Miẞhandlungen teilgenommen zu haben.
Alle oben aufgezählten, durch die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Baumkötter, Rehn, Fresemann, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel und Saathoff begangenen Verbrechen sind in den Punkten b, c und d des Paragraphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt.
14. Brennscheidt ist schuldig, als Leiter der Prüfstelle für Heeresschuhe im Lager Sachsenhausen das>> Läufer<<- kommando organisiert zu haben, das den Zweck hatte, die Häftlinge zu mißhandeln, körperlich zu erschöpfen und zu vernichten.
In diesem Kommando befanden sich Häftlinge verschiedener Nationalität, aber die meisten waren Sowjetbürger. Im Jahre 1944 wurden 3 englische Matrosen aus dem »> Läufer kommando erschossen; Brennscheidt miẞhandelte systematisch die Häftlinge, die sich in dem>> Läufer<«<- kommando befanden. Er zwang sie, mit schwerer Belastung in engem Schuhwerk über eine besonders für diesen Zweck
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