forscher Weiß und Zibold und die auf Sauers Befehl er- folgte Erschießung der 5 Offiziere(Band II, Seite 227 und 228), waren fast unvermeidliche schwarze und ver- brecherische Seiten der Arbeit, die mit dem Dienst von Eccarius in der SS verbunden waren, wenn auch auf dem verhältnismäßig kleinen Posten eines Zellenbauleiters.
Und wenn Kurt Eccarius jetzt die Gemeinheit aller dieser Vorkommnisse voll und ganz erkannt hat, wenn er die Gefängnisarbeit, die er durchführte, voll bereut, wenn er vor Gericht erklärt:»Ich schätze sie als menschenunwür- dig ein«, so kann auch dies als ein seine Schuld mildernder Umstand gewertet werden und gibt mir weiter das Recht, den Gerichtshof zu bitten, die Strafe für Kurt Eccarius womöglich zu mildern.
Der nächste meiner Mandanten ist Fresemann, Heinrich. Das ist ein Mensch, der, 1914 geboren, 12„Jahre jünger als Kaindl ist, dem er seit Anfang 1944 bis zu seiner In- haftierung als Leiter des Zweiglagers bei der Ziegelei »Klinkerwerke« unmittelbar unterstellt"war. In der Anklage- formel wird er, wie auch die anderen Angeklagten, be- schuldigt, ganz unmenschliche Lebens- und Arbeits- bedingungen der Häftlinge aufrechterhalten zu haben. Man kann unmöglich diese Tatsache bestreiten, aber es ist be- zeichnend, daß Fresemann von niemandem beschuldigt wird, das von oben bestimmte und unbedingt durchzuführende Lagerregime selbst geschaffen oder auf eigene Initiative verschlechtert zu haben. Im einzelnen ist die Festsetzung des elfstündigen Arbeitstages für die Ziegelei nicht seine Neueinrichtung, sondern die Ausführung eines Befehls des Lagerkommandanten Kaindl. Genau so steht es mit einem der ernstesten Punkte der Beschuldigung, der die Massen- vernichtung von Häftlingen behandelt. Und zwar steht in der Anklageformel, daß Fresemann an der Ausführung des am 18. 4. 1945.empfangenen Befehls über den Abschub von 45000 Häftlingen nach der Hafenstadt Lübeck teil-_ genommen hat. Aber auch hier hat er, wie aus der Anklage- formel ersichtlich ist, auf Befehl einer ihm übergeordneten Person gehandelt.
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