sich daran erinnern, daß in der schon am 2. November 1943 in der ganzen Welt veröffentlichten Deklaration der drei Staatsoberhäupter geschrieben stand:

>> Die Deutschen , die an den Massenerschießungen und Vernichtungen der Bevölkerung teilnehmen, müssen wissen, daß sie an die Orte ihrer Verbrechen geschickt und dort von den Völkern, an denen sie ihre Greueltaten vollbrachten, gerichtet werden.<<

Das Heranziehen zur Verantwortung der Haupt- wie der Mittäter ist in Artikel II, Ziffer 2 des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vorgesehen. Jedoch dürfen die letzteren mit einer ge­wissen Strafmilderung rechnen. Diese These ist auch in dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland -» Über die Bestrafung von Personen, die an Kriegsverbrechen, an Ver­brechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind<< juristisch dargelegt, in dem Gesetz, auf Grund dessen alle Angeklagten des gegebenen Prozesses, darunter auch meine Mandanten, zur Verantwortung ge­zogen werden.

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Indem ich zu der konkreten Analyse der Taten meiner Mandanten übergehe, ist es, denke ich, notwendig, die ein­zelnen Etappen ihres Lebens zu verfolgen.

Der Älteste unter ihnen, dem Alter und der Dienststel­lung nach, ist Kurt Eccarius, geboren im Jahre 1905, in der letzten Zeit- von August 1942 bis April 1945- Zellen­bauleiter im Lager Sachsenhausen.

Eccarius bekannte sich schuldig, im Verlauf von einigen Jahren Teilnehmer an der Massenvernichtung von Men­schen gewesen zu sein, die dem Hitlerregime unangenehm waren. Das wurde von ihm während der Voruntersuchung erklärt( Band II, Seite 81) und in der Gerichtsverhandlung bestätigt.

Aber trotzdem ist seine unmittelbare Beteiligung an Massenerschießungen sowjetischer Kriegsgefangener nicht festgestellt. Und dies, scheint mir, ist auch ein seine Schuld mildernder Umstand! Die Episoden der Einzel­erschießungen, wie der Fall des auf Himmlers Befehl ge­töteten Österreichers oder die Erschießung der 2 Bibel­

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