Diese Aussagen des Angeklagten erinnern einen ungewollt an ein bekanntes englisches Sprichwort, in dem es heißt: >> Säet eine Tat, und ihr werdet eine Gewohnheit ernten; säet eine Gewohnheit, und ihr werdet einen Charakter ernten; säet einen Charakter, und ihr werdet ein Schicksal
ernten.<
Mir scheint, Genossen Richter, daß die von Ihnen gewissenhaft durchgeführte Gerichtsuntersuchung in diesem Verfahren anschaulich erweist, daß das tragische Schicksal Sorges nicht von ihm allein gesät und großgezogen wurde, vielmehr von anderen, die Macht besitzenden Personen, welche leider in diesem Prozeß heute nicht auf der Anklagebank sitzen. Doch ich hoffe, daß die verbrecherische Tätigkeit der abwesenden Hauptverbrecher aus der faschistischen Partei und der hitlerischen Reichsverwaltung nicht als schwere Last auf die Häupter meiner Mandanten, insbesondere auf das Haupt Gustav Sorges, fallen wird.
Und da ich nun zum Schluß mit der konkreten Erläuterung des Falles meines letzten Mandanten Schubert beginne, muß ich Sie, Genossen Richter, darum bitten, in Betracht zu ziehen, daß Schubert im Jahre 1917 geboren ist, also im Jahre 1933, als Hitler zur Macht kam, erst 16 Jahre alt war. Bis 1934 arbeitete er, nach Beendigung der Gewerbeschule, in verschiedenen Schlossereien und trat 1934, als Siebzehnjähriger, freiwillig in die deutsche Wehrmacht ein. Im Lager Sachsenhausen war der Angeklagte nur bis August 1942 tätig und nahm an den dort verübten Untaten teil. Danach wurde er aus dem Lager abkommandiert und kehrte nicht mehr dahin zurück. Somit hörte die Teilnahme des Angeklagten Schubert an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Lager Sachsenhausen verübt wurden, auf.
Ich hoffe, Genossen Richter, daß Sie bei der Fällung des Urteils über Schubert das vorbehaltlos offene Bekenntnis seiner Schuld, seine aufrichtige und volle Reue berücksichtigen werden. Wie in der Voruntersuchung, so auch während der Gerichtsverhandlung schonte der Angeklagte Schubert mit seinen Aussagen weder sich noch seine ehemaligen Vor
167


