richtsverhandlung alle seine Verbrechen bekannt, er hat keine Details seiner verbrecherischen Tätigkeit verheim­licht und nicht versucht, die Tatsachen zu leugnen, auch nicht in Fällen, wo es nicht möglich war, ihn zu überführen.

Bei der Beantwortung der Frage nach dem Grad seiner persönlichen Grausamkeit sowie nach der Findigkeit und der Initiative bei der Verübung seiner Untaten halte ich folgende Antwort auf diese Frage für richtig: Kaindls Dienststellung als Lagerkommandant, dem zureichende Quellen für die Befriedigung persönlicher Grausamkeit zur Verfügung standen, in Betracht gezogen, müssen wir zu­geben, daß Kaindl diese Quellen nicht in dem Ausmaß aus­genutzt hat, wie es an seiner Stelle ein anderer vielleicht getan hätte. Die Aussagen von Eccarius und Sorge über einige Handlungen des Vorgängers von Kaindl, die auch in der Anklageschrift aufgezählt werden, lassen annehmen, daß diese Schlußfolgerung richtig ist. Der Abschluß der verbrecherischen Tätigkeit Kaindls ist auch beachtenswert. Nachdem er im April 1945 einen bestialischen und zugleich technisch unerfüllbaren und deswegen sinnlosen Befehl Himmlers über die Vernichtung des Lagers erhalten hatte, setzte Kaindl alles daran, um von Himmler empfangen zu werden( er wollte nämlich die Rücknahme oder eine Ab­änderung des Befehls erreichen), wurde aber von Himmler nicht empfangen. Alle diese Momente sowie auch seine jetzige Einschätzung der eigenen Verbrechen gestatten mir die Bitte um eine Milderung der Strafe im Rahmen des entsprechenden Gesetzes unter Berücksichtigung aller von mir aufgeführten Umstände für begründet zu halten.

Höhn- zweiter Lagerführer, in der SS seit 1933, in der faschistischen Partei seit 1938. Er war Kaindl unterstellt. Seine Arbeit im Lager begann im Herbst 1943. Höhn wurde in das Lager nach der Absolvierung der SS- Junkerschule in Braunschweig in demselben Jahre abkommandiert.

Er wurde von Hauptsturmführer Kolb allmählich in die verbrecherische Tätigkeit eingeweiht. Es klingt paradox, aber die entscheidende Rolle für seinen Anschluß an den

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