einer Militärschule, also ein typischer Durchschnittsmensch, der keine bedeutenden Aussichten vor sich hatte. Ich hoffe, der Angeklagte Kaindl verübelt es mir nicht, daß ich keine lebhafteren Farben für die Charakteristik seines früheren Lebens gefunden habe.

Die Annahme, daß er, als er in die SS und später in die faschistische Partei eintrat, sich in den Fragen der Sozio­logie und der Politik auskannte, sich vom gesamten poli­tischen Wesen des Faschismus eine Vorstellung machen und voraussehen konnte, wohin Deutschland vom Hitle­rismus getrieben werden würde, diese Annahme wäre naiv und grundlos. Ich kann freilich nicht leugnen, daß Ge­danken an die Sicherung seiner Dienststellung bei seinem Eintritt in die Hitlerpartei eine gewisse Rolle gespielt haben.

Kaindl ist kein politischer Funktionär, er hat keine be­sonderen Aufträge in der faschistischen Partei gehabt. Und, wie es Ihnen, Genossen Richter, wohl bekannt ist, ist er erst im Jahre 1938 in die faschistische Partei eingetreten.

Der verhältnismäßig späte Eintritt Kaindls in die faschistische Partei, der im Zusammenhang mit seinem Dienst in der SS erfolgte, bestätigt, meiner Meinung nach, die Richtigkeit seiner Charakteristik, die ich gegeben habe, und erklärt die Haltung dieses Menschen.

Kaindl hat sogar im Jahre 1942 den Versuch gemacht, Pohl zu bitten, ihn nicht zum Lagerkommandanten zu er­nennen, aber er erhielt eine unerbittliche Ablehnung, Kaindl verstand, daß der Würfel gefallen war, aber es war schon zu spät, an einen Rückzug zu denken.

Bei der Beurteilung der Rolle Kaindls im Lager und bei der Feststellung der Tatsache, ob Kaindl an der Organi­sierung des Lagers Sachsenhausen beteiligt war, darf man, wie es mir scheint, den Umstand nicht außer acht lassen, daß das Lager schon lange vor Kaindls Ernennung organi­siert wurde und fast über das ganze ausgebaute Tötungs­system und technische Einrichtungen verfügte. Diese Tat­sache ist, wie die Unterlagen dieses Verfahrens erweisen, unbestreitbar.

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Kaindl hat während der Voruntersuchung und der Ge­