Mandanten zu sprechen beginne, halte ich es für notwendig, einige allgemeine Fragen zu stellen. Und es scheint mir, daß man, ohne diese Fragen zu lösen, nicht auf die richtige Ent­scheidung in dem gegenwärtigen Prozeß hoffen darf.

Die erste Frage, über die unzweifelhafte Strafbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und über die Interessiertheit der Völker der Vereinten Nationen an der Lösung dieses Problems, ist schon längst in der Deklaration vom 30. Oktober 1943 über die Verantwortung der Hitler­leute für die von ihnen verübten Greueltaten, in dem Doku­ment, das der Generalissimus Stalin und der verstorbene Präsident Roosevelt einst unterschrieben haben, beant­wortet. Dort steht äußerst klar geschrieben:

die

» Die Deutschen , die an den Massenerschießungen teil­genommen haben, sollen wissen, daß sie dorthin geschickt werden, wo sie ihre Verbrechen begangen haben, um dort von dem Volk abgeurteilt zu werden, an dem sie ihre Greueltaten verübt haben. Mögen die, die ihre Hände mit dem Blute Unschuldiger noch nicht besudelt haben, dies berücksichtigen, um nicht unter die Mitschuldigen zu ge­raten, denn die drei alliierten Staaten werden sie be­stimmt finden, und sei es am Ende der Welt, und werden sie den Anklägern ausliefern, damit Gerechtigkeit geübt werden kann.<<

Einige Monate nach der Annahme der Deklaration las ganze Welt die Erklärung des Präsidenten der USA , Roosevelt , vom 26. März 1944, die jedem Deutschen eine klar abgefaßte Aufgabe stellte:

>> Alle, die sich an solchen Verbrechen beteiligen, werden bestraft. Hitler begeht im Namen des deutschen Volkes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich fordere jeden Deutschen , jeden unter nazistischer Herrschaft lebenden Menschen auf, durch seine Handlungen der ganzen Welt zu zeigen, daß er in der Seele diese verbrecherischen Ab­sichten nicht teilt.<<

Eine solche Erklärung, solche Klarheit der Einschätzung der Handlungen eines jeden der Kriegsverbrecher mußte eine entsprechende Reaktion in der Seele jedes Deutschen ,

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