Dieser Prozeß hat den ungeheuerlichen Mechanismus der organisierten Verbrechen aufgedeckt und den Menschen die vor kurzem erlebten Seiten aus der Geschichte des Hitler­regimes ins Gedächtnis zurückgerufen, jenes Regimes, das in der Geschichte der Menschheit nie zuvor gesehene Greuel­taten, wie sie im Lager Sachsenhausen verübt worden sind, ausgearbeitet und gefördert hat.

Dieser Prozeß hat den blutbegossenen Weg gezeigt, der den Angeklagten von der faschistischen Ideologie, der fa­schistischen Politik und der Zugehörigkeit zur SS - der Organisation, die im historischen Urteil von Nürnberg als > verbrecherische erbarmungslose Militärkaste bezeichnet wurde vorgeschrieben worden war.

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Ich verstehe sehr gut, Genossen Richter, daß Sie das ge­samte Aktenmaterial des gegebenen Verfahrens und die Frage der persönlichen Verantwortung jedes der Angeklag­ten nicht vom Standpunkt des naiven Optimismus aus einschätzen und sinnlose Hoffnungen darauf nicht teilen werden, daß alle Naziüberreste ohne Anwendung beson­derer Repressalien gegen die Naziverbrecher vom Erdboden verschwinden werden.

Ich verstehe, wie Sie an die Lösung Ihrer Aufgabe gehen, ich ziehe in Betracht den zweifellos präventiven Sinn Ihres zu fällenden Urteils, aber ich bin sicher, das Recht zu der Behauptung zu haben, daß die Meinung der Verteidigung nur dann von Ihnen geteilt werden kann, wenn diese Mei­nung auf der richtigen Erkenntnis der jetzigen politischen Situation und auf der Rücksicht auf die politische Bedeu­tung des Prozesses begründet ist.

Ist dies nicht der Fall, so entbehren alle unsere Beweise der ihnen gebührenden Grundlage und können auch keine Ansprüche auf Überzeugungskraft erheben.

Von diesem Standpunkt aus gesehen, gestatten Sie mir, als unbestreitbar anzunehmen, daß die von mir ausge­sprochene Meinung über Bedeutung und Sinn dieses Pro­zesses für die Verteidigung der in diesem Verfahren Ange­klagten ohne Zweifel nützlich ist.

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Bevor ich von der persönlichen Verantwortung meiner