eine Kugel geben. Da ward ihm zur höhnischen Antwort: » Das möchtest du wohl!<<

Und wenn man schon mordete- nicht bei den>> dienst­lichen Massenerschießungen, sondern so zum» Privat­vergnügen«-, da mußte es etwas Außergewöhnliches sein, sozusagen eine bestialische» Delikatesse, deren man sich auch unter seinesgleichen rühmen konnte. Man zog zum Beispiel wie der Zeuge Wunderlich erzählt- einen Menschen nackt aus und richtete einen kalten Wasserstrahl so lange auf sein Herz, bis der Unglückliche tot umfiel.

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Schon allein die vor dem sowjetischen Militärgericht im Sachsenhausen- Prozeß gemachten Zeugenaussagen würden Bände füllen. Es ist eine endlose Aneinanderreihung von blutigen Tatsachen und Wahrheiten, die der Welt nicht weniger als die Geständnisse der Mörder selbst erhalten werden müssen. Und sie bleiben erhalten, denn über das Zeugnis der ehemaligen Häftlinge deutscher KZ- Lager gibt es bereits eine umfangreiche Literatur. Es erübrigt sich deshalb, hier noch weitere Dokumente darüber beizufügen.