Behauptung, daß Sie an dieser Aktion nicht teilgenommen haben?

Saathoff: Jawohl.

Genau so verstockt zeigt sich Saathoff bei allen anderen Kapitalverbrechen, deren er trotz seines Leugnens ein­wandfrei überführt wird. Nur ein Beispiel: Der Angeklagte Schubert meldete sich zum Schluß noch einmal zu Wort.

Schubert: Ich bitte den Gerichtshof, Saathoff zu fragen, ob er nicht am 9. November 1940 an der Erschieẞung von 33 Polen teilnahm.

Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Saathoff, antworten Sie! Saathoff: Nein, daran habe ich nicht teilgenommen. Gerichtsvorsitzender: Und Sie, Angeklagter Schubert, be­stätigen, daß Saathoff daran teilnahm? Was hat er dabei gemacht?

Schubert: Er stand neben mir und hat genau so ge­schossen wie ich!

Gerichtsvorsitzender: Wo?

Schubert: Im Industriehof.

Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Schubert, erklären Sie dem Gericht, warum nach Ihrer Meinung Saathoff diese Sache verneint!

Schubert: Er ist zu feige!

Vom Staatsanwalt während des Kreuzverhörs in die Enge getrieben, hatte sich Saathoff zum Geständnis be­quemen müssen, 5 deutsche Kommunisten erschossen zu haben. Darüber wurde er noch einmal vom Gerichts­vorsitzenden befragt.

Gerichtsvorsitzender: Sie haben auf die Frage des Staats­anwalts zugegeben, einmal 5 Zivilisten erschossen zu haben. Was waren das für Häftlinge, welcher Nationalität waren sie, und wofür wurden sie erschossen?

Saathoff: Das waren Deutsche . Soviel mir bekannt ist, politische Häftlinge, die erschossen wurden wegen Ver­dunklungsgefahr.

Gerichtsvorsitzender: Waren das Kommunisten?

Saathoff: Ich kann mich nicht erinnern, ich nehme es aber an.

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