Staatsanwalt: Waren Sie an der Erschießung der sowjeti­schen Kriegsgefangenen beteiligt?

Saathoff: Nein!

Staatsanwalt: Waren Sie nicht zusammen mit Ficker beteiligt?

Saathoff: Nein!

Staatsanwalt( zu Ficker): Sagen Sie, Angeklagter Ficker, war der Angeklagte Saathoff mit Ihnen zusammen an der Erschieẞung von sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt? Ficker: Ich habe Saathoff zwei- bis dreimal bei der Er­schießung russischer Kriegsgefangener gesehen.

Staatsanwalt: Können Sie sagen, wofür Saathoff das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse erhielt?

Ficker: Er hat es für die Erschießung der russischen Kriegsgefangenen erhalten.

Staatsanwalt( zu Saathoff): Angeklagter Saathoff, be­stätigen Sie diese Aussage?

Saathoff: Nein, ich bestätige sie nicht.

Staatsanwalt( zu Schubert): Angeklagter Schubert, bei der Voruntersuchung haben Sie Aussagen über die Be­teiligung Saathoffs an der Erschießung sowjetischer Kriegs­gefangener gemacht.

Schubert: Ja, Saathoff war fünfmal daran beteiligt. Staatsanwalt: Worin bestand seine Beteiligung?

Schubert: Ich sah ihn zweimal als getarnten Arzt, außer­dem sah ich ihn im Auskleideraum.

Staatsanwalt: Hat er den Häftlingen Kreuze auf den Rücken gemalt, wenn sie Goldzähne hatten?

Schubert: Jawohl, das hat er getan.

Staatsanwalt: Und führte er Häftlinge zum Erschießen? Schubert: Ja, das tat er auch.

Staatsanwalt( zu Saathoff): Angeklagter Saathoff, ich frage Sie nach den Aussagen der beiden Angeklagten Ficker und Schubert: Wollen Sie weiter behaupten, daß Sie an der» Russenaktion nicht teilgenommen haben? Saathoff: Ja, das behaupte ich!

Staatsanwalt: Ohne Rücksicht darauf, daß Sie von Mit­angeklagten und Zeugen überführt sind, bleiben Sie bei der

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