Staatsanwalt: Und als Sie als Schreiber im Lager tätig waren, beteiligten Sie sich auch an Erschieẞungen? Hempel: Ja.
Staatsanwalt: Danach muß man annehmen, daß sich das ganze Lagerpersonal, unabhängig von seiner Dienststellung, an den Erschießungen beteiligte?
Hempel: Das trifft zu.
Staatsanwalt: Nahmen Sie an der Erschießung von Ostarbeitern teil?
Hempel: Jawohl.
Staatsanwalt: Haben Sie sich an Erhängungen be
teiligt?
Hempel: Ja.
Staatsanwalt: Haben Sie auch an Vergasungen teilgenommen?
Hempel: Ja.
Staatsanwalt: Daraus folgt, daß Sie, Angeklagter Hempel, als Henker an allen Vernichtungsarten teilnahmen, das heißt an Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen? Hempel: Jawohl, soweit ich von der Führung eingesetzt wurde.
Staatsanwalt: Wenn man die Gesamtzahl zusammenfaẞt, wie groß ist die Zahl der Menschen, die unter Ihrer Beteiligung vernichtet wurden?
Hempel: Unter meiner Beteiligung sind rund 2800 Häftlinge vernichtet worden.
Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Hempel, Sie haben auf die Frage des Staatsanwalts geantwortet, unter Ihrer Beteiligung sind 2800 Menschen vernichtet worden. Geben Sie vor Gericht zu, daß durch Ihre Hände ganz unschuldige Menschen zugrunde gingen?
Hempel: Ja, das gebe ich zu.
Gerichtsvorsitzender: Das heißt, daß diese 2800 Häftlinge des Lagers Sachsenhausen ganz unschuldig durch Sie vernichtet wurden?
Hempel: Sachsenhausen war ein Vernichtungs- und Todeslager!
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