Staatsanwalt: Und als Sie als Schreiber im Lager tätig waren, beteiligten Sie sich auch an Erschieẞungen? Hempel: Ja.

Staatsanwalt: Danach muß man annehmen, daß sich das ganze Lagerpersonal, unabhängig von seiner Dienststellung, an den Erschießungen beteiligte?

Hempel: Das trifft zu.

Staatsanwalt: Nahmen Sie an der Erschießung von Ost­arbeitern teil?

Hempel: Jawohl.

Staatsanwalt: Haben Sie sich an Erhängungen be­

teiligt?

Hempel: Ja.

Staatsanwalt: Haben Sie auch an Vergasungen teil­genommen?

Hempel: Ja.

Staatsanwalt: Daraus folgt, daß Sie, Angeklagter Hempel, als Henker an allen Vernichtungsarten teilnahmen, das heißt an Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen? Hempel: Jawohl, soweit ich von der Führung eingesetzt wurde.

Staatsanwalt: Wenn man die Gesamtzahl zusammenfaẞt, wie groß ist die Zahl der Menschen, die unter Ihrer Be­teiligung vernichtet wurden?

Hempel: Unter meiner Beteiligung sind rund 2800 Häft­linge vernichtet worden.

Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Hempel, Sie haben auf die Frage des Staatsanwalts geantwortet, unter Ihrer Be­teiligung sind 2800 Menschen vernichtet worden. Geben Sie vor Gericht zu, daß durch Ihre Hände ganz unschul­dige Menschen zugrunde gingen?

Hempel: Ja, das gebe ich zu.

Gerichtsvorsitzender: Das heißt, daß diese 2800 Häftlinge des Lagers Sachsenhausen ganz unschuldig durch Sie ver­nichtet wurden?

Hempel: Sachsenhausen war ein Vernichtungs- und Todeslager!

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