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Staatsanwalt: Was wurde mit den Häftlingen gemacht, die das Stehen in diesem Kommando nicht aushielten?

Ficker: Sie wurden in einen Waschraum bzw. in Toiletten so eingepfercht, daß sie stehen mußten.

Staatsanwalt: Und was war die Folge davon?

Ficker: Die Folge davon war eine große Sterblichkeit. In diesem Zusammenhang stellt später der Gerichtsvor­sitzende Fragen.

Gerichtsvorsitzender: War das Stehkommando auch eine Vernichtungsmethode?

Ficker: Jawohl, das war sogar eine der grausamsten Ver­nichtungsmethoden von Sachsenhausen.

Staatsanwalt: Angeklagter Ficker, nennen Sie die Zahl der Häftlinge, die Sie in einem bestimmten Fall 1940 in die Toiletten einsperrten.

Ficker: 1940 wurden auf meinen Befehl einmal 80 bis 100 Häftlinge in Toiletten eingesperrt.

Staatsanwalt: Und wie viele sind daran gestorben? Ficker: Am nächsten Tag waren daran 15 bis 20 Häft­linge verstorben.

Staatsanwalt: Haben Sie persönlich an Erschieẞungen und an Erhängungen teilgenommen?

Ficker: Ich habe an den Erschießungen und Erhängungen teilgenommen.

Staatsanwalt: Kam es vor, daß Häftlinge als lebende Ziele an die Wand gestellt wurden und daß auf sie ge­schossen wurde?

Ficker: Jawohl, das war der Fall.

Staatsanwalt: Das heißt, daß lebende Menschen als Ziel­scheiben verwandt wurden?

Ficker: Jawohl.

Staatsanwalt: Waren Sie an den Erschießungen der so­wjetischen Kriegsgefangenen beteiligt?

Ficker: Ich war fünf- oder sechsmal beteiligt.

Staatsanwalt: Wie viele wurden in dieser Zeit erschossen? Ficker: 2000 bis 4000.

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