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Staatsanwalt: Was wurde mit den Häftlingen gemacht, die das Stehen in diesem Kommando nicht aushielten?
Ficker: Sie wurden in einen Waschraum bzw. in Toiletten so eingepfercht, daß sie stehen mußten.
Staatsanwalt: Und was war die Folge davon?
Ficker: Die Folge davon war eine große Sterblichkeit. In diesem Zusammenhang stellt später der Gerichtsvorsitzende Fragen.
Gerichtsvorsitzender: War das Stehkommando auch eine Vernichtungsmethode?
Ficker: Jawohl, das war sogar eine der grausamsten Vernichtungsmethoden von Sachsenhausen.
Staatsanwalt: Angeklagter Ficker, nennen Sie die Zahl der Häftlinge, die Sie in einem bestimmten Fall 1940 in die Toiletten einsperrten.
Ficker: 1940 wurden auf meinen Befehl einmal 80 bis 100 Häftlinge in Toiletten eingesperrt.
Staatsanwalt: Und wie viele sind daran gestorben? Ficker: Am nächsten Tag waren daran 15 bis 20 Häftlinge verstorben.
Staatsanwalt: Haben Sie persönlich an Erschieẞungen und an Erhängungen teilgenommen?
Ficker: Ich habe an den Erschießungen und Erhängungen teilgenommen.
Staatsanwalt: Kam es vor, daß Häftlinge als lebende Ziele an die Wand gestellt wurden und daß auf sie geschossen wurde?
Ficker: Jawohl, das war der Fall.
Staatsanwalt: Das heißt, daß lebende Menschen als Zielscheiben verwandt wurden?
Ficker: Jawohl.
Staatsanwalt: Waren Sie an den Erschießungen der sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt?
Ficker: Ich war fünf- oder sechsmal beteiligt.
Staatsanwalt: Wie viele wurden in dieser Zeit erschossen? Ficker: 2000 bis 4000.
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