Staatsanwalt: Bekamen sie Brot?

Knittler: Nein.

Staatsanwalt: Wie lange mußten die sowjetischen Kriegs­gefangenen warten, bis sie zur Vernichtung abgestellt wurden?

Knittler: Bis zu 4 Tagen.

Staatsanwalt: Und nach den 4 Tagen? Knittler: Wurden sie erschossen.

Staatsanwalt: Vor der Erschießung wurden sie demnach von Hunger gequält?

Knittler: Sie blieben deswegen einige Tage im Lager, weil sie nicht alle auf einmal erschossen werden konnten.

Staatsanwalt: Und die an Hunger Gestorbenen wurden sofort im Krematorium abgeliefert?

Knittler: Jawohl.

Staatsanwalt: Wann begann die Vernichtung der sowje­tischen Kriegsgefangenen?

Knittler: Am 3. September 1941.

Staatsanwalt: Und an jedem der darauffolgenden Tage wurden ununterbrochen sowjetische Kriegsgefangene er­schossen?

Knittler: Jawohl, soweit es das Krematorium schaffte. Staatsanwalt: Wie viele wurden täglich zur Vernichtung abgestellt?

Knittler: Täglich wurden rund 150 erschossen. Da ist die Zahl der Toten nicht mitgerechnet, die an Hunger starben. Staatsanwalt: Wann wurde das Erschießungsgebäude für diese Aktion errichtet?

Knittler: Das ist ungefähr 2 bis 3 Tage vor dem Ein­treffen der russischen Kriegsgefangenen fertiggestellt

worden.

Staatsanwalt: Das Lager wurde also vor dem Eintreffen der sowjetischen Kriegsgefangenen systematisch zu deren Vernichtung vorbereitet?

Knittler: Jawohl.

Staatsanwalt: Ist Ihnen bekannt, Angeklagter Knittler, wieviel sowjetische Kriegsgefangene im Laufe der Monate September, Oktober und November erschossen wurden?

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