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Höhn: Jawohl, nachdem ich es ein Jahr lang gemacht hatte, habe ich Körner unterwiesen.

Staatsanwalt( zu Körner): Erinnern Sie sich an die Er­schießung, die Sie zusammen mit Höhn durchgeführt haben? Körner: Ich erinnere mich.

Staatsanwalt: Wer hat in diesem Fall als erster ge­schossen?

Körner: Als erster hat Höhn geschossen. Dann hat er auf den zweiten gezeigt und zu mir gesagt:» So, nun versuch du es mal!<<

Staatsanwalt( zu Höhn): Angeklagter Höhn, stimmt es, daß Sie Körner zum Schießen aufgefordert haben?

Höhn: Ich habe es Körner gezeigt, und Körner hat es dann versucht. Ich weiß nicht mehr, ob ich zu Körner direkt gesagt habe:» So, nun versuch zu schießen!<<

Staatsanwalt( zu Höhn): Konnten Sie nicht die beiden Leute selber erschießen? Sie hätten doch Körner zu diesem Mord nicht anzustiften brauchen?

Höhn: Das war ja der Zweck der Übung, weshalb ich mit Körner in die Kammer gegangen bin.

Staatsanwalt( zu Körner): Wenn Sie das Erschießen von Menschen von Höhn gelernt haben, wo lernten Sie das Er­hängen?

Körner: Das habe ich ebenfalls im Lager gelernt.

Staatsanwalt: Haben Sie auch dazu besonderen Unter­richt bekommen?

Körner: Nein, beim Erhängen gab es keine besonderen Schwierigkeiten, da Rapportführer und Personal vorhanden waren und ich nur den Befehl zu geben brauchte.

Körner spezialisierte sich insbesondere auf den Mord von Sowjetbürgern.

Staatsanwalt: Wie groß war die Zahl der Leute, deren Erschießung sie zum ersten Male leiteten?

Körner: Es war eine Gruppe von 20 Russen, deren Er­schießung ich leitete.

Staatsanwalt: Wie groß war die Zahl der von Ihnen 1945 Erschossenen?

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