In diesem Zusammenhang schaltet sich der Staatsanwalt in die Vernehmung ein.

Staatsanwalt: Wäre Kolbe nicht dagewesen, hätten Sie dann die Gefangenen nicht erschossen?

Höhn: Auf Grund der Erziehung, die ich in der SS ge­nossen hatte, hätte ich sie natürlich, nachdem mir Befehl dazu gegeben war, erschossen.

Wie man sieht, hätte es bei Höhn dieses besonderen Be­weggrundes zur Ausführung von Mordbefehlen gar nicht be­durft, denn er hätte» auf Grund seiner Erziehung« sowieso geschossen. Er» bewährte« sich eifrigst. Auszüge aus dem vor­angegangenen Kreuzverhör mit dem Staatsanwalt beweisen dies zur Genüge.

Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden im Lager Sach­senhausen unter Ihrer persönlichen Leitung insgesamt er­schossen?

Höhn: Von mir persönlich wurden rund 300 Personen er­schossen.

Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden unter Ihrer Lei­tung vergast?

Höhn: 172.

Staatsanwalt: Und wie viele wurden von Ihnen gehenkt? Höhn: Etwa 40.

Staatsanwalt: Bestätigen Sie Ihre Angabe in der Vor­untersuchung, daß vom Herbst 1943 bis April 1945 im Lager Sachsenhausen 33 000 Menschen vernichtet wurden? Höhn: Jawohl, rund 33 000 Mann.

Staatsanwalt: Wie viele starben infolge der schlechten Lebensverhältnisse?

Höhn: In der von mir angegebenen Zeit schätzungs­weise 6000.

Staatsanwalt: Und von wem gingen die Direktiven zur Massenvernichtung von Häftlingen aus?

Höhn: Von meinem direkten Vorgesetzten, dem Ange­klagten Kaindl.

Staatsanwalt: Und mit welchem Ziel wurden die Massen­vernichtungen durchgeführt?

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