In diesem Zusammenhang schaltet sich der Staatsanwalt in die Vernehmung ein.
Staatsanwalt: Wäre Kolbe nicht dagewesen, hätten Sie dann die Gefangenen nicht erschossen?
Höhn: Auf Grund der Erziehung, die ich in der SS genossen hatte, hätte ich sie natürlich, nachdem mir Befehl dazu gegeben war, erschossen.
Wie man sieht, hätte es bei Höhn dieses besonderen Beweggrundes zur Ausführung von Mordbefehlen gar nicht bedurft, denn er hätte» auf Grund seiner Erziehung« sowieso geschossen. Er» bewährte« sich eifrigst. Auszüge aus dem vorangegangenen Kreuzverhör mit dem Staatsanwalt beweisen dies zur Genüge.
Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden im Lager Sachsenhausen unter Ihrer persönlichen Leitung insgesamt erschossen?
Höhn: Von mir persönlich wurden rund 300 Personen erschossen.
Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden unter Ihrer Leitung vergast?
Höhn: 172.
Staatsanwalt: Und wie viele wurden von Ihnen gehenkt? Höhn: Etwa 40.
Staatsanwalt: Bestätigen Sie Ihre Angabe in der Voruntersuchung, daß vom Herbst 1943 bis April 1945 im Lager Sachsenhausen 33 000 Menschen vernichtet wurden? Höhn: Jawohl, rund 33 000 Mann.
Staatsanwalt: Wie viele starben infolge der schlechten Lebensverhältnisse?
Höhn: In der von mir angegebenen Zeit schätzungsweise 6000.
Staatsanwalt: Und von wem gingen die Direktiven zur Massenvernichtung von Häftlingen aus?
Höhn: Von meinem direkten Vorgesetzten, dem Angeklagten Kaindl.
Staatsanwalt: Und mit welchem Ziel wurden die Massenvernichtungen durchgeführt?
71


