Höhn: Zur Verwirklichung der Politik, alle Menschen slawischen Ursprungs auszurotten.

Nachdem die sadistischen Gelüste in Höhn geweckt waren, wurde er bald zur reißenden Bestie.

Staatsanwalt: Welche Arten der Bestrafung haben Sie durchgeführt?

Höhn: Ich habe sämtliche Arten von Bestrafungen, die im Lager üblich waren, auf Befehl des Kommandanten durchgeführt.

Staatsanwalt: Was waren dies für Strafen?

Höhn: Zunächst Arreststrafen, dann Prügelstrafen von 5 bis 25 Schlägen, Einweisung in die Strafkompanie, öffent­liche Verprügelungen und Versetzungen in das Schuh­

läuferkommando.

Staatsanwalt: Haben Sie persönlich auch Häftlinge ge­schlagen?

Höhn: Bei Vernehmungen habe ich persönlich Häftlinge geschlagen.

Staatsanwalt: Was wissen Sie über die Erhängung des Häftlings Widmann im Frühjahr 1943?

Höhn: Widmann war der erste Häftling, den ich im Lager öffentlich erhängen mußte. Bei seiner Erhängung riẞ der Strick, und ich habe den noch lebend am Boden Liegenden erschossen.

Staatsanwalt: Womit begann Ihre Tätigkeit im Lager Sachsenhausen?

Höhn: Meine Tätigkeit fing an mit der Hinrichtung von 10 Ostarbeitern, zu der ich von Obersturmführer Kolbe befohlen wurde.

Staatsanwalt: Bekennen Sie, daß Sie kurz darauf die Er-. schießung einer 7 Mann starken Gruppe durchgeführt haben? Höhn: Jawohl.

Staatsanwalt: Von wem wurden diese 7 Mann erschossen? Höhn: Alle sieben wurden von mir persönlich erschossen.

Stundenlang schildert Höhn bis in alle Einzelheiten zahl­lose Massen- und Einzelvernichtungen, berichtet über die Experimente an russischen Kriegsgefangenen, jüdischen

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