Höhn: Zur Verwirklichung der Politik, alle Menschen slawischen Ursprungs auszurotten.
Nachdem die sadistischen Gelüste in Höhn geweckt waren, wurde er bald zur reißenden Bestie.
Staatsanwalt: Welche Arten der Bestrafung haben Sie durchgeführt?
Höhn: Ich habe sämtliche Arten von Bestrafungen, die im Lager üblich waren, auf Befehl des Kommandanten durchgeführt.
Staatsanwalt: Was waren dies für Strafen?
Höhn: Zunächst Arreststrafen, dann Prügelstrafen von 5 bis 25 Schlägen, Einweisung in die Strafkompanie, öffentliche Verprügelungen und Versetzungen in das Schuh
läuferkommando.
Staatsanwalt: Haben Sie persönlich auch Häftlinge geschlagen?
Höhn: Bei Vernehmungen habe ich persönlich Häftlinge geschlagen.
Staatsanwalt: Was wissen Sie über die Erhängung des Häftlings Widmann im Frühjahr 1943?
Höhn: Widmann war der erste Häftling, den ich im Lager öffentlich erhängen mußte. Bei seiner Erhängung riẞ der Strick, und ich habe den noch lebend am Boden Liegenden erschossen.
Staatsanwalt: Womit begann Ihre Tätigkeit im Lager Sachsenhausen?
Höhn: Meine Tätigkeit fing an mit der Hinrichtung von 10 Ostarbeitern, zu der ich von Obersturmführer Kolbe befohlen wurde.
Staatsanwalt: Bekennen Sie, daß Sie kurz darauf die Er-. schießung einer 7 Mann starken Gruppe durchgeführt haben? Höhn: Jawohl.
Staatsanwalt: Von wem wurden diese 7 Mann erschossen? Höhn: Alle sieben wurden von mir persönlich erschossen.
Stundenlang schildert Höhn bis in alle Einzelheiten zahllose Massen- und Einzelvernichtungen, berichtet über die Experimente an russischen Kriegsgefangenen, jüdischen
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