einer Vergasung wäre nicht nur die Zivilbevölkerung, sondern auch das eigene SS- Personal Gefahr gelaufen.
Staatsanwalt: Was unternahmen Sie dann?
Kaindl: Ich besprach mich mit Höhn und anderen und gab daraufhin den Befehl, alle Kranken, Arbeitsunfähigen und vor allem alle politischen Gefangenen, die vernichtet werden mußten, zu vernichten.
Staatsanwalt: Wurde das getan?
Kaindl: Es wurde damit begonnen. In der Nacht zum 2. Februar wurden die ersten, ungefähr 150 Häftlinge, erschossen. Bis Ende März gelang es, rund 5000 zu vernichten. Staatsanwalt: Wer leitete diese Massenvernichtung? Kaindl: Auf meine Anweisung der Angeklagte Höhn. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge befanden sich dann noch im Lager?
Kaindl: 40 000 bis 45 000. Am 18. April bekam ich Befehl, diese auf Schleppkähne zu verladen und sie über die Spreekanäle in die Ost- oder Nordsee zu bringen und dort auf offenem Meer zu versenken. Das war aber ebenfalls nicht möglich, weil die Beschaffung von Kähnen für so viele Häftlinge zu lange gedauert hätte und die Rote Armee zu schnell vorstieẞ. Staatsanwalt: Was geschah dann?
Kaindl: Ich ließ die Häftlinge zu Fuß in Marsch setzen, zuerst in Richtung Wittstock , später nach Lübeck , um sie dort auf Schiffe zu verladen und, wie befohlen, zu versenken. Staatsanwalt: Bekamen bei dieser Evakuierung alle Häftlinge Verpflegung?
Kaindl: Nein, 6000 bis 7000 bekamen keine mehr, weil sie alle war.
Staatsanwalt: Kamen diese Häftlinge deshalb auf dem Marsch vor Erschöpfung und Hunger um?
Kaindl: Jawohl.
Die meisten Zuhörer, die niemals zuvor einem solchen Prozeß beiwohnen konnten, haben erstmals in ihrem Leben das grauenhafte Geständnis eines Massenmörders gehört. Und zur gleichen Stunde sollten sie erfahren, daß der Zynismus eines SS- Banditen keine Grenzen kennt. Denn trotz
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