der Häftling durch eine Öffnung in der Meßlatte von hinten durch Genickschuß erledigt. Im hinteren Raum, aus dem geschossen wurde, spielte Schallplattenmusik, um die Schüsse zu übertönen.

Staatsanwalt: Also haben Sie, als Sie Lagerkommandant wurden, bereits eine ausgearbeitete Vernichtungstechnik vorgefunden?

Kaindl: Jawohl! Außer dem Arztraum gab es noch einen Erschießungsplatz, einen transportablen Galgen und einen mechanisierten Galgen, an dem 3 bis 4 Häftlinge gleich­zeitig hingerichtet werden konnten.

Staatsanwalt: Haben Sie an dieser Vernichtungstechnik irgendwelche Änderungen vorgenommen oder nicht?

Kaindl: Ich habe Mitte März 1943 die Gaskammern als Massenvernichtungsstätte eingeführt.

Staatsanwalt: Auf eigene Initiative?

Kaindl: Zum Teil, ja. Da die vorhandenen Anlagen zur vorgesehenen Vernichtung nicht mehr ausreichten, hielt ich eine Besprechung ab, an der auch der Chefarzt Baumkötter teilnahm, und der sagte mir, die Vergiftung von Menschen in besonderen Kammern durch Blausäure habe den augen­blicklichen Tod zur Folge. Da hielt ich die Einrichtung von Gaskammern für die Massenvernichtung für zweckmäßig und auch für humaner.

Staatsanwalt: Wer war für die Menschenvernichtungen verantwortlich?

Kaindl: Der Lagerkommandant persönlich. Staatsanwalt: Also Sie?

Kaindl: Jawohl!

Von» kleineren« Einzelaktionen berichtet Kaindl mit der gleichen Kaltblütigkeit. Ein Beispiel dafür:

Staatsanwalt: Ist Ihnen bekannt, daß eine Frau wegen eines Auges erschossen wurde?

Kaindl: Jawohl, ich war bei der Erschießung einer Frau dabei, die von Berlin mit einem großen Personenwagen zur Exekution ins Lager gebracht wurde. Sie hatte eine kompli­zierte Augenoperation hinter sich, und der Professor, der

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