brecherischer Experimente an den Häftlingen des Lagers Sachsenhausen zu, deren Ausgang größtenteils tödlich war; die Angeklagten Höhn und Baumkötter schufen unter der Leitung Kaindls die zur Durchführung dieser Ver­suche nötigen Voraussetzungen und stellten die erforder­liche Anzahl von Häftlingen zur Verfügung. Baumkötter nahm außerdem noch persönlich an einer Reihe von Ex­perimenten teil, die den Tod von Häftlingen zur Folge hatten.

6. Die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Ecca­rius, Baumkötter, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Sakowski und Zander sowie die An­geklagten Fresemann, Heinrich, Rehn, Ludwig, und Brennscheidt, Ernst, schufen im Lager Sachsenhausen und seinen Zweigstellen für die Lagerinsassen unmensch­liche Haft- und Arbeitsbedingungen und setzten sie Folte­rungen und Miẞhandlungen aus, die den Tod von mehr als 8000 Häftlingen verursachten.

7. Die Angeklagten Höhn, Baumkötter, Rehn und Fresemann wählten auf Befehl Kaindls die Arbeits­unfähigen und Kranken im Lager Sachsenhausen aus und organisierten ihren Marsch in Sondertransporten zur Ver­nichtung in die Lager Dachau , Auschwitz , Maidanek und Bergen- Belsen ; insgesamt wurden über 26000 Häftlinge in die genannten Lager abtransportiert.

8. Der Angeklagte Kaindl erhielt im Februar 1945 von Himmler und Goebbels den Befehl zur vollständigen Ver­nichtung aller noch am Leben gebliebenen Häftlinge des Lagers Sachsenhausen. An der Durchführung dieses Befehls, nahmen die Angeklagten Höhn, Körner, Rehn und Baumkötter teil, welche die physische Vernichtung der Häftlinge organisierten; Höhn und Körner leiteten die Erschießungen, die im Lager selbst durchgeführt wurden, während Baumkötter und Rehn die Auswahl und die Aufstellung der Listen der Häftlinge besorgten, die in andere Lager abtransportiert werden sollten, um dann ver­nichtet zu werden; allein im Februar 1945 wurden im Lager Sachsenhausen über 5000 Häftlinge erschossen und nicht

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