weniger als 16000 Häftlinge zur Vernichtung in andere Lager abtransportiert. Außerdem nahmen die Angeklagten Höhn, Körner, Rehn, Fresemann und Ficker teil an der Ausführung des Befehls, den Kaindl am 18. April 1945 von dem Inspektor der Konzentrationslager Deutschlands , Glücks, erhielt und in dem angeordnet wurde, daß 45 000 Häftlinge des Lagers Sachsenhausen in die Hafenstadt Lübeck abtransportiert werden sollten, um dann auf Schleppkähnen und Dampfern verladen und ins Meer versenkt zu werden. Dabei gab der Angeklagte Kaindl vor der Evakuierung des Lagers Sachsenhausen der Wachmannschaft, die zur Begleitung der Häftlingskolonnen bestimmt war, den Befehl, die auf dem Marsch Zurückbleibenden zu erschießen.
Die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Rehn, Brennscheidt, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Saathoff, Sakowski und Zander haben sich im Sinne der gegen sie erhobenen Anklage als schuldig bekannt und sind durch das in der Voruntersuchung gesammelte Material, die Beweisstücke, die Aussagen von Zeugen und das Gutachten der Sachverständigenkommission überführt.
Der Angeklagte Baumkötter, der sich im Sinne der gegen ihn erhobenen Anklage als schuldig bekannt hat, bestreitet nur seine persönliche Teilnahme an der Tötung von 50 Häftlingen durch Gift in der Filiale des Lagers bei der Flugzeugfabrik» Heinkel «, wird jedoch durch die Aussagen der Zeugen Burkhardt, Oskar, und Lettow, Fritz, dieses Verbrechens überführt. Der Angeklagte Fresemann, der sich im Sinne der gegen ihn erhobenen Anklage als schuldig bekannt hat, bestreitet nur, daß er in der Filiale des Lagers bei der Ziegelei» Klinkerwerke« persönlich einen amerikanischen Flieger erschossen hat, wird aber durch die Aussagen des Zeugen Merczinskij, Wladislaw, auch dessen überführt. Auf Grund der obigen Ausführungen werden angeklagt: 1. Kaindl, Anton, geb. 1902 in München , Deutscher , seit 1937 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Ar beiterpartei ( NSDAP ), mit Volksschulbildung, hat 1928
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