Er sagte aus:

Unterwegs sah ich viele erschossene Häftlinge mit Schußwunden im Genick. Ich sah am 25. oder 27. April 1945 in Beelow, wie der Untersturmführer Rehn, der Arbeitseinsatzführer, in die Menge der Häftlinge schoß, als sie versuchten, über die Straße zu gehen, um Wasser zu holen. Bei Wittstock übernahm ich auf Befehl des Kom­mandanten Kaindl eine aus 1000 Frauen bestehende Häftlings­kolonne; auf dem Wege nach Neustadt- Kleve fielen aus meiner Kolonne infolge Hungers und Krankheit 96 Frauen aus.( Band III, Seite 72.)

Entsprechende Aussagen machte der Angeklagte Höhn. ( Band II, Seite 11.)

Durch das Material der Voruntersuchung ist festgestellt, daß allein im Dorf Grabow , Kreis Waren, Land Mecklen­burg, während einer kurzen Rast, die eine in Richtung des Hafens Lübeck aus dem Lager Sachsenhausen marschie­rende Häftlingskolonne machte, 32 Mann verstarben. Außerdem wurden im Dorf Teschendorf , Kreis Neuruppin , Land Brandenburg , 15 Häftlinge erschossen.

Die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission, die die Exhumierung der Leichen aus einem Massengrab leitete, in dem unterwegs erschossene Häftlinge aus dem Lager Sachsenhausen begraben waren, stellte fest:

Der Tod der erwähnten Personen trat infolge eines Schusses durch den Schädelknochen, der die Gehirnsubstanz beschädigte, ein. Die gleichartige Beschädigung der Schädel sowie die Umstände der An­gelegenheit berechtigen, die Todesfälle als Mord zu bezeichnen.. ( Band I, Seite 175 und 176.)

Dank dem erfolgreichen Vormarsch der sowjetischen und der alliierten Truppen wurden die Häftlinge des Lagers Sachsenhausen in der Nähe der Stadt Wittstock befreit und entgingen somit dem Los, im Meer ertränkt zu werden.

Anklageformel

Die Untersuchung stellt als erwiesen fest:

1. Die Angeklagten Kaindl, Anton, Höhn, August, Körner, Michael, Eccarius, Kurt, und Baumkötter, Heinz, haben als Leiter des Konzentrationslagers Sachsen­

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