gangenen Untaten zur Verantwortung gezogen zu werden, besondere Maßnahmen aus, um die Spuren der Massenmorde im Lager Sachsenhausen zu beseitigen.
Schon im Februar 1945 erhielt Kaindl aus dem Reichssicherheitshauptamt von SS- Obergruppenführer Heißmeier den Befehl, in den Büchern die Eintragungen über den Häftlingsbestand zu fälschen und alle Personen, die im Lager Sachsenhausen physisch vernichtet wurden, als>> eines natürlichen Todes gestorben<< einzutragen.
Wie aus den Aussagen der Angeklagten Baumkötter, Kaindl, Rehn und Sorge hervorgeht, fertigte Baumkötter auf Anweisung Kaindls falsche Urkunden über die Todesursachen aus und fälschte die Angaben über die Anzahl der Gestorbenen, indem er alle Erschossenen, Gehenkten und in der Gaskammer des Lagers Sachsenhausen Umgebrachten in das Buch des Häftlingsbestands als eines natürlichen Todes gestorben« eintrug.( Band II, Seite 280, 281 und 334, Band III, Seite 11, 153 und 154.)
Um die Anzahl der im Lager Sachsenhausen getöteten Personen zu verheimlichen, wurde zu Beginn desselben Jahres 1945 auf Kaindls Befehl die Asche, die sich nach der Verbrennung ihrer Leichen in den Öfen des Krematoriums angesammelt hatte, vernichtet.( Band II, Seite 33.)
Der Angeklagte Fresemann bekannte, daß er Ende Januar 1945 im Kanal des Lagers» Klinkerwerke<< drei fast volle drei Tonnen fassende Kraftwagenanhänger mit Menschenasche versenkt hat.( Band III, Seite 71.)
Im Februar 1945 begann die Lagerleitung, auf Anweisung der Hitlerregierung, die Vorbereitung zur Vernichtung aller Häftlinge des Lagers Sachsenhausen und seiner Zweigstellen.
Wie der ehemalige Kommandant des Lagers Sachsenhausen, der Angeklagte Kaindl, aussagte, erhielt er den entsprechenden Befehl am 1. Februar 1945 über den Chef der Gestapo , Müller, vom Reichsführer SS Himmler und dem Befehlshaber der Verteidigung von Berlin , Goebbels . ( Band II, Seite 31.)
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