Kaindl sagte zu dieser Frage folgendes:
Die Leitung der Inspektion der Konzentrationslager gab von Zeit zu Zeit Befehle mit der Unterschrift von Glücks oder seinem Stellvertreter Maurer heraus, in denen die Anweisung erteilt wurde, Personen, die arbeitsunfähig geworden waren, und Kranke zum Zwecke der Vernichtung in die Todeslager Dachau , Lublin und andere zu schicken, da sie zu einer Belastung wurden. Die Auswahl der Menschen, die in die genannten Lager geschickt werden sollten, erfolgte gewöhnlich durch den leitenden Arzt des Lagers, Baumkötter, und seine Mitarbeiter sowie durch den Arbeitseinsatzführer Rehn. ( Band II, Seite 26.)
In der Zeit von 1942 bis 1945 wurden aus unserem Lager Sachsen hausen mehr als 5000 Häftlinge zur Tötung ins Lager Dachau geschickt, außerdem wurden 500 Mann, die infolge der schweren Bedingungen an psychischen Störungen erkrankt waren, ins Lager Bern burg abtransportiert..
In der Zeit von 1942 bis 1944 habe ich außer in die Lager Dachau und Bernburg mehr als 6000 Häftlinge aus Sachsenhausen in das Lager Auschwitz ( Oswiencim) und über 1200 Häftlinge in das Lager Lublin ( Maidanek) geschickt..( Band II, Seite 27 und 28.)
Die in der Voruntersuchung vernommenen Angeklagten Baumkötter und Rehn gaben ihre Teilnahme an der Auswahl der Häftlinge zur Einlieferung in die Vernichtungslager zu.( Band II, Seite 27, und Band III, Seite 8.)
Das Material der Voruntersuchung beweist, daß in der Zeitspanne von 1942 bis 1945 aus Sachsenhausen in andere Lager mehr als 26000 Häftlinge zur Vernichtung abtransportiert wurden.
Die in diesem Prozeß Angeklagten Baumkötter, Rehn, Knittler, Ficker und Saathoff sagten während der Untersuchung aus, daß das gleiche unmenschliche Haftregime wie in Sachsenhausen auch in den übrigen Konzentrationslagern bestand, in denen sie arbeiten mußten oder wohin sie auf dienstlichen Kommandierungen kamen.
Baumkötter, der im Oktober 1944 dienstlich das Lager Auschwitz besuchte, und Rehn, der von Ende 1942 bis Juli 1943 in den Lagern Maidanek und Neuengamme diente, sagten aus, daß die genannten Lager gleichartige Einrichtungen zur Massenvernichtung von Häftlingen hatten. ( Band II, Seite 334 und 335, und Band III, Seite 51-83.)
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