Das unmenschliche Gefängnis- und Arbeitsregime
für die Häftlinge im Lager Sachsenhausen
Das in der Voruntersuchung ermittelte Tatsachenmaterial zeugt davon, daß für die Häftlinge im Lager Sachsenhausen ein unmenschliches Regime bestand, an dessen Aufrechterhaltung alle in diesem Prozeß Angeklagten beteiligt
waren.
Die Häftlinge wurden, ohne Rücksicht auf ihr Alter und ihren Gesundheitszustand, im Lager selbst sowie außerhalb des Lagers bei Bauten und in der Industrie zu Arbeiten herangezogen, die über ihre Kräfte gingen.
Zusammen mit den Erwachsenen und unter den gleichen Bedingungen wie sie lebten im Lager etwa 800 sowjetische Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und polnische und jüdische Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren.
Wie das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg feststellte, wurden die sowjetischen Kriegsgefangenen im Widerspruch zu den internationalen Rechtsnormen von der deutschen Regierung als Arbeiter in der deutschen Kriegsindustrie eingesetzt.
Ende 1941 begann die Einlieferung sowjetischer Kriegsgefangener in das KZ Sachsenhausen.
Der Arbeitstag der Häftlinge begann um 5 Uhr morgens und endete um 6 bis 7 Uhr abends.
Die Häftlinge führten ein Hungerleben; ihre Verpflegung bestand aus 200 bis 240 Gramm Brotersatz und einem halben Liter Gemüsesuppe je Tag. Häftlinge, die infolge der unmenschlichen Existenzbedingungen in einen Zustand völliger körperlicher Erschöpfung gerieten und arbeitsunfähig wurden, wurden getötet.
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Der Angeklagte Baumkötter sagte aus:
Das Lager Sachsenhausen war außerordentlich überfüllt. In den Baracken standen dreistöckige Pritschen und ebensolche Eisenbetten, dabei kamen auf jeden Platz zwei Häftlinge. Bettzeug gab es außer Matratzen überhaupt nicht. Die Unterkleidung der Häftlinge war alt und zerrissen. Viele Häftlinge hatten keine Oberkleidung. Das Tragen von Lederschuhen war verboten, statt dessen wurden den Häftlingen Holzschuhe gegeben. In solcher Bekleidung und mit solchen Schuhen


