sowjetischen Kriegsgefangenen mittels einer besonderen chemischen Lösung auf den Rücken seine persönliche Lagernummer ein, die für immer auf dem Körper blieb.

Diese Brandmarkung wurde bei den anderen Lagerhäftlingen nicht vorgenommen.( Band III, Seite 149.)

Bezüglich der Tatsache, daß die Häftlinge an Stelle ihres Namens eine Nummer erhielten, machte der Zeuge P. A. Bosy, der im Lager Sachsenhausen 1943 inhaftiert war, folgende Aussagen:

Gleich nach der Ankunft gab man uns gestreifte Anzüge und Holz­pantinen. Jeder erhielt eine Nummer. Ich erhielt die Nummer 66866. Damit hörte der Mensch, der ins Lager gekommen war, auf, einen Namen zu tragen. Er wurde nur noch mit seiner Nummer gerufen.. ( Band VII, Seite 4.)

Die sowjetischen Kriegsgefangenen waren auch bezüg­lich der Verpflegung den anderen Häftlingen nicht gleich­gestellt. Sogar als man sie bei der Arbeit in der Industrie auszubeuten begann, erhielten sie nach wie vor weniger als die Verpflegungsnorm.( Aussagen des Angeklagten Sorge, Band III, Seite 148 und 149.)

Die Vernichtung von Kriegsgefangenen der alliierten Armeen und von Bürgern der von Deutschland be­setzten europäischen Länder im Lager Sachsenhausen

Die von den Truppen der Sowjetischen Armee im Büro des Lagers Sachsenhausen erbeuteten Aufstellungen über den Ein- und Abgang der Häftlinge bezeugen, daß in diesem Lager Menschen von 47 Nationalitäten inhaftiert waren.

Durch die in dem Buch für die Registrierung der Häft­linge gefundenen Eintragungen wird bestätigt, daß die SS­Leute neben Bürgern der UdSSR auch Bürger der alliierten Länder: der USA , Englands, Frankreichs , Polens, Jugo­ slawiens , der Tschechoslowakei und anderer, umbrachten. Der Angeklagte Kaindl sagte aus:

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Ich erinnere mich im Augenblick an 15 Fälle von Erhängungen wegen Fluchtversuchs und an 5 Fälle von Erhängungen von Russen, Franzosen und Polen, die zur Arbeit in der deutschen Industrie

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