r-

us

rn

r-

ch

mit.

n-

er

nd

Die

s-

en.

au­

en.

ge­

lle

ler

cke

Sen

ach

zu

ren

die

nge,

-

die in einem besonderen Kommando, das den Namen ,, Kanaan" führte( wohl als Spotthinweis auf das biblische Kanaan der Israeliten!) die Aufräumungsarbeiten verrichteten, für sich organisierten, was sie eben brauchen konnten. Und brauchen konnten sie alles vom Golddollar angefangen bis zu den bei Ankunft eines Judentransportes konfiszierten, ausländi­schen Zigaretten! Fast täglich sandten SS - Leute, trotz be­stehenden Verbots, an ihre Familien Pakete mit von Juden geraubten und für das Reichssicherheitshauptamt bestimmten Gegenständen ab.

Die in diesem Kommando arbeitenden Häftlinge wurden am Abend beim Einrücken in das Lager stets am Tor von Blockführern gründlichst untersucht und wehe demjenigen, bei dem vielleicht eine Rippe Schokolade oder gar eine Kon­serve gefunden wurde. Der Unglückliche erhielt sofort vor dem Appell fünfzig Stockhiebe und wanderte anschließend in den Bunker. Er konnte noch von Glück sagen, wenn er nicht schon an einem der nächsten Tage öffentlich gehenkt wurde. - ,, Wer sich derartiges Gut aneignet, begeht Diebstahl am deutschen Volksvermögen und wird mit dem Tode bestraft", verkündete einmal während eines Appells Lagerführer Au­meier.

Und trotzdem gelangte doch so manches in das Lager. Wie­derholt durch Blockführer überraschend durchgeführte Block­revisionen brachten so manchen grünen oder schwarzen Häft­ling, bei dem ausländische Geldsorten oder sonstige Wert­sachen gefunden wurden, unweigerlich an den Galgen. Poli­tische Häftlinge, gleich welcher Nationalität, lehnten es soli­darisch strikte ab, sich an diesen, Juden geraubten, Sachen zu vergreifen.

Wurden aber zufällig bei einer Paketkontrolle der SS ir­gendwelche Gegenstände, die aus dem Arbeitskommando ,, Kanaan" herrührten, aufgefunden, so schob der ertappte SS- Mann stets die Hauptschuld auf denjenigen Häftling, der erst in seinem Auftrag für ihn organisiert hatte. Während der SS- Mann mit einem Verweis und schlimmstenfalls mit eini­gen Wochen Arrest wegkam, wanderte der Häftling wegen Verführung eines SS- Angehörigen zum Diebstahl" nach Empfang seiner fünfzig Stockhiebe in den Bunker und von dort bald darauf als Toter in das Krematorium. Man beseitigte solche Häftlinge, die Mitwisser eines Vergehens eines SS- An­gehörigen waren, gleich im Bunker, um zu verhindern, daß sie im Lager erst noch durch Erzählen die korrupte SS- Mann­

"

53

53