mitteiltest, man wolle Dir die sogenannte Gnadenabteilung übergeben. Du solltest die letzte Entscheidung über die Gnadengesuche haben und prüfen, ob man den Häftlingen einen Teil der Strafe bedingt, das heißt mit Festsetzung einer Bewährungsfrist, erlassen könne. Mit Feuereifer stürztest Du Dich in Deine Arbeit, und je länger Du sie tatest, desto lieber wurde sie Dir. Die Arbeitszeit in Dei­nem Büro genügte Dir nicht, es wurde zur Regel, daß Du abends einen Stoß Akten mit heim nahmst und mir die Möglichkeit gabst, mich an Deiner Arbeit teilnehmen zu lassen. Die ersten Jahre mußte ich mich mit dieser Mit­hilfe begnügen. Die Kinder, an deren Aufblühen in der neuen gesunden Umgebung wir uns beide freuten, brauch­ten noch meine ganze Zeit und Arbeitskraft neben der Führung des Haushalts. Erst als auch Hanna, unsere Jüngste, zur Schule kam, konnte ich wieder an fürsorge­rische Arbeit, zu der es mich drängte, denken. Und wie wunderbar fügte es sich, daß mir gerade die zufiel, die ich mir schon in ganz jungen Jahren gewünscht hatte: Für­sorgetätigkeit in einem Frauengefängnis. Oft haben wir lange und ernsthafte Diskussionen gehabt, wenn Du von Deinem juristischen Standpunkt und ich vom rein mensch­lichen aus uns zunächst über die Handhabung einer Gna­denakte nicht einigen konnten. Aber jeder lernte vom an­dern, jeder ließ den anderen die Sache von einer Seite sehen, von der aus er sie allein nie betrachtet hätte und half so dem anderen zu besserer Uebersicht und Klarheit. Ich war oft recht halsstarrig, erst nach und nach ließ ich mich von der Notwendigkeit gewisser juristischer Maßnahmen überzeu­gen. Aber ich sehe auch noch Dein unverhülltes Entsetzen über manche meiner, Dich geradezu revolutionär anmuten­den Vorschläge den Strafvollzug betreffend, deren Richtig­keit Du oft später doch einsahest. Und wir fanden Menschen, die mit uns an diesen Problemen arbeiteten, mit denen wir gemeinsam Wege und Ziel erörterten, die uns in dieser Tätigkeit nahe kamen und zu Freunden wurden, wie über­

18