Eindruck, wenn er jene Menfchen auf dem Gefängnishof und ihre Wärter fieht, daß es eine Befferung oder totale Umer ziehung nur bei folchen Objekten der Juftiz geben könnte, die fchon felber Giganten eines moralifchen Willens find; denn allein der Widerftand gegen diefe organifierte Dreffur zur Subalternität, unter der jeder perfönliche Wille einfach niedergewalzt wird, würde eine ethische Kraft der Selbſt behauptung vorausfetzen, die es nicht eben häufig gibt. Und ihn erbittert förmlich die Erkenntnis, daß es auf dem Boden diefes Strafvollzuges keine wahrhafte Befferung geben kann, weil es gar keine Wiedererweckung zu neuer ethischer Vers antwortung gibt, weil es überhaupt nicht auf einen neuen perfönlichen Willen ankommt; der Wille wird zerbrochen, genormt, eingeebnet, die Biegfamen, Fügfamen, Glatten be halten das Feld, die Gutartigen, Schüchternen, Befferungsfä higen werden in den Hintergrund gedrängt, und beherr fchend find alle Künfte, die einen richtigen Kriminellen aus machen, Verftellung, entfchloffene Bosheit, zielbewußter Ego ismus. Der Strafvollzug ift in dem Maße ohnmächtig, als er nicht durch den Gehorfam gegen Gottes heilige Gerechtig keit und durch den Glauben an Gottes erneuernde Gnade beftimmt ift. Wo die Gerechtigkeit allein in die Hände der Menfchen gerät und kein Schimmer von der neufchaffenden Gewalt der Vergebung mehr darauf fällt, verfinkt fie un aufhaltfam im Hoffnungslofen. Die Hüter der Gerechtigkeit in einem Volke mögen es wohl bedenken, daß eine verwelt lichte Juftiz eine furchtbare Angelegenheit ift: wer will fie, wenn erft ihre methaphyfifche Bindung gelöft ift, vor dem Verkommen im Flugfand wechfelnder menfchlicher Ziele bewahren?

Diefe trüben Erwägungen drängten fich hier wieder mit Macht hervor gänzlich ungenügende fanitäre und hygi

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