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Dr. Rumpf berichtete dem Gelehrten, was er erreicht hatte und über
icht ließ die gab ihm einige Schriftstücke. Der Professor nahm diese und rieb sich
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,, Ausgezeichnet!" sagte er ,,, morgen werden wir große Überraschungen verursachen."
Die Herren wurden unterbrochen. Frau Gercke, die Mutter des Angeklagten, kam auf den Verteidiger zu und fragte unter Tränen: ,, Glauben Sie, Herr Professor, daß er mit Zuchthaus davonkommt? Gelt, Sie werden doch nicht zulassen, daß unser Junge gehängt wird...!"
Der Rechtsgelehrte klopfte ihr beruhigend auf die Schulter: ,, Mutter Gercke, gehen Sie getrost nach Hause. Mehr will ich nicht sagen; aber ans Hängen brauchen wir keinesfalls mehr zu denken."
Frau Gercke und ihr Mann gingen nicht direkt nach Hause, sondern in die Kirche, in der gerade die Abendmesse begann. Mitleidsvoll schweiften die Blicke der Anwesenden auf das hart geprüfte Elternpaar. Der Vater betete im Stillen. Die Mutter sprach ein inbrünstiges Gebet ,, Allmächtiger Vater im Himmel da oben, steh' uns bei. Laß' Deine Gnade an unserem Heinrich walten..."
Tags darauf, zur festgesetzten Stunde, eröffnete der Vorsitzende die Verhandlung in der Strafsache Heinrich Gercke. Nach ein paar einleitenden Worten erteilte er dem Verteidiger das Wort.
Professor Weber erhob sich und begann:
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..Hoher Gerichtshof- Seit Tagen ringen wir hier, um dem Recht zu dienen; der eine kämpft, um den Schuldnachweis im Sinne der Strafanklage zu erbringen. Den Kopf des Angeklagten fordert er als Sühne. Ich der andere fordere im Namen desselben Rechtes den Freispruch. Ich bitte Sie weder um Berücksichtigung mildernder Umstände noch flehe ich um Gnade", mit erhobener Stimme fortfahrend...: ,, Das Recht im wahrsten und tiefsten Sinne des Wortes walten zu lassen, verlange ich. Mein Standpunkt ist auch keinesfalls aus dem Gestrüpp der Paragraphen erklügelt, die ich von Gesetzes wegen heranziehen könnte. Nicht einmal bei der wichtigen Feststellung will ich verweilen, daß der tödliche Stich von einem Linkshänder ausgeführt wurde, während der Angeklagte rechtshändig ist. Diese Tatsache allein wäre ausreichend, einen Freispruch zu erwirken. Was ich dem Gericht vor Augen führen will, ist die Schuldlosigkeit des Angeklagten Heinrich Gercke. Ferner wünsche ich dazu beizutragen, daß der Name des wirklichen Mörders diesem Gericht preisgegeben wird.
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