Karl Johannes Christian Weber, Professor der Rechtswissenschaft an der Marburger Universität, hatte den Bericht in der Morgenzeitung über die gestrige Gerichtssitzung noch nicht zu Ende gelesen, als er sie ärger- lich auf den Schreibtisch warf. Zu seiner Frau gewandt sagte er:„So kann und darf das nicht weitergehen mit diesen Gerichtsverhandlungen, in deren das gesamte deutsche Volk häufig unverdienten Vorwürfen ausgesetzt wird. Auffallend dabei ist, daß solche Kränkungen durchweg von Juristen ausgesprochen werden, die als Ehrenmänner gelten, welche ihrerseits davon überzeugt sind, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Liebe Erna, höre Dir nur mal an, was der polnische Staats- anwalt Dr. Ignaz Kreuschke als Vertreter der Anklage in dem gestrigen Termin sagte.
Darf ich Dir das einmal vorlesen?“
„Aber gewiß.”
„.. Es ist klar, daß der Angeklagte Hubert Müller sich mitschuldig gemacht hatte, als der SS-Scharführer Erwin Jungblut den polnischen Häftling Ilia Dombrowski im Lager Senne erscheß, weil dieser ver- säumte, die Ehrenbezeigung vorschriftsmäß'g und schnell genug zu er- weisen. Nach Angaben des Angeklagten stand dieser, als das Verbrechen verübt wurde, sozusagen in Tuchfühlung mit dem Täter. Für ihn wäre es demnach eine Leichtigkeit gewesen, Dombrowski zu retten. Ja, mit Waffengewalt hätte er den Mord verhindern müssen, wenn er in Aus- übung der Wachbestimmungen pflichtgemäß gehandelt haben wollie... Wichtig ist die Feststellung, daß der SS-Mann Müller dem Mörder an Körperkräften weitaus überlegen und schon dadurch in der Lage war, den SS-Scharführer Erwin Jungblut an der Ausführung des Mordes zu verhindern, es sei denn, er hätte als Nazibestie eine persönliche Freude am Abschlachten dieses Polen gehabt. Das Blutbad muß dem Ange- klagten geradezu Spaß gemacht haben; denn kurz nach der Untat gingen der Mörder Jungblut, sein Freund, der Lagerinspektor Anton Pfeil, zwei andere Wachtposten des Lagers Senne und der Angeklagte in die Lagerkantine, um, wie sie sagten, einen Frühschoppen zu heben. Bei dieser Zecherei, die zu einem Gelage ausartete, ergriff der Ange- klagte Hubert Müller das Wort:„Herr Scharführer, Sie sind ein groß-
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