Nein. Warum die Verneinung? Erstens: weil unbewiesen blieb, wer gesungen hatte; zweitens: weil sieben Herren darunter waren, die nicht mitsangen... Diese sieben hatten sich somit überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen. Da der Richter trotzdem alle dreißig bestrafte, so ist sein Urteil ungerecht. Hätte das Gericht sich die Mühe genommen, die Ruhestörer festzustellen und als solche zu bestrafen, so wäre der Fall in Ordnung gewesen, selbst wenn man viele der Sänger mangels Beweises hätte freisprechen müssen. Nur der Überführte büßt für seine Tat; aber keinesfalls der Verdächtige.... Der Verdacht allein macht noch nicht strafbar. So will es das Gesetz. Was hat das mit der Idee des polnischen Staatsanwaltes zu tun, werden sich einige von Ihnen fragen? Alles,
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denn er war es, der von einer Kollektivschuld der gesamten deutschen Bürger sprach und auf Grund dieser seiner Annahme das ganze Volk für schuldig hielt wie der Richter, von dem ich soeben erzählte, der alle dreißig Ausflügler kurz entschlossen schuldig fand und bestrafte. Daher wiederhole ich: Genau so unschuldig, wie mein gefallener Sohn war, weil er nicht meuterte, ebenso schuldlos wie die Nichtbeteiligten am Morde des Fremden im Interessentenwald sind, genau so unbelastet wie die sieben Studenten gelten sollten, die sich nicht an dem Lärm beteiligt hatten, so schuldfrei ist die Mehrzahl des deutschen Volkes. Somit kann von einer Kollektivschuld keine Rede sein. Die Welt mitsamt Herrn Dr. Kreuschke mag das endlich begreifen, wenn die sogenannte Göttin des Rechtes nicht zur Sklavin des Unrechts werden soll. Man kann, wie oft soll ich es wiederholen, von keiner Verbrecherschuld eines Volkes sprechen; um so weniger, wenn bewiesen ist, daß, wie zum Beispiel in ganz Deutschland , politische Gegensätze im Volke herrschten, die sich jedoch nach außen hin durch die furchtbare Gestapo , SS , SA und andere Organisationen der Nazipartei nicht geltend machen konnten. Ich würde dein Nazisystem zuviel Ehre antun, wenn ich alles sattsam Bekannte lange besprechen wollte. Diese Partei ist ausgelöscht, rühren wir nicht mehr an die Schlacken! Deutschland ist hart getroffen, ihm gilt unser Sinnen und Trachten, um den furchtbaren Wunden Heilung zu bringen... Damit schließe ich für heute. Das nächste Mal beenden wir das Kapitel , Besitzrecht der Römer" und wenn dann noch Zeit bleibt, werde ich das Thema, Anfechtung einer Willenserklärung' besprechen."
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Abends kamen Freunde zu Webers.... Man sprach über alles, nur nicht über Politik, auch, Nürnberg ' blieb unerwähnt. Die Herren ,, trommelten" einen Skat; die Damen unterhielten sich über Probleme des Haushalts und wußten sich angeregt die Zeit zu vertreiben. Es war fast ein Uhr geworden, als man Abschied nahm. Frau Weber löschte die
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