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Ein Jude spricht für Deutschland / Schelomo Bar Eljokum
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sen war, wie Sie Ihren Eltern. Der Krieg begann. Mein Sohn wurde ein­gezogen, brachte es bis zum Oberleutnant der Luftwaffe, während ich im Konzentrationslager gefangen gehalten wurde. Unser Sohn fiel im Kampfe nach seinem zweiundvierzigsten Siege, tat also seine Pflicht bis in den" hier kamen dem Professor die Tränen, und leise sagte er noch-

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..Tod".

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,, Bedenken Sie, meine Herren, zur gleichen Zeit, in der ich, sein Vater, von der Regierung eingesperrt war, kämpfte er für dieselbe Obrigkeit und starb für sie. Kann ich ihn nun deshalb verdammen? Ihn der Kollek­tivität mit den Nazis verdächtigen, weil er als Soldat nichts anderes als seine Schuldigkeit tat? Ja, tat er diese...? Hätte er nicht meutern und zu seinem Vater eilen müssen, um ihn zu befreien? Nein, unser Sohn mußte gehorchen, wie alle anderen Söhne, auch unter den Gegnern Deutschlands , gehorchen sollten und gehorchten. So wie unser Sohn sei­nen Dienst versah, handelten Millionen und aber Millionen Söhne der ganzen Welt. In Deutschland , noch dazu Hunderttausende und aber Hunderttausende, deren Väter und Brüder in Konzentrationslagern mißhandelt wurden wie ich... Wir haben noch etwas Zeit, und da ich die Frage der Kollektivschuld auf breiter Basis behandeln möchte, so will ich noch ein drittes Beispiel zum Thema anführen. Angenommen, dreißig von Ihnen, meine Herren, machten eine Wagenpartie nach Kölbe; Sie sind in überaus guter Stimmung, um nicht zu sagen, in ausgelassener Laune. Gegen Mitternacht fahren Sie nach Marburg zurück. Wie das nun bei solchen Anlässen vorkommt, fängt einer von Ihnen zu singen an, andere fallen in den Gesang ein und schließlich singen alle, bis auf sieben Herren. Der Gesang wird zum Lärm. Ein Gendarm hält den Wagen im Dorfe an, um festzustellen, wer solchen Radau macht. Er bekommt keine Antwort, da kein Mensch sich selbst zu bezichtigen braucht. Natürlich schreibt er alle Namen auf und erstattet Anzeige. Es kommt zur Ge­richtsverhandlung. Niemand will es gewesen sein. Der Gendarm als erster Zeuge bestätigt, die Ruhestörung gehört zu haben. Die Frage des Richters, ob er einzelne Sänger erkannt hätte, wurde verneint. Alle an­deren Zeugen behaupteten übereinstimmend, durch den großen Spek­takel um ihre Nachtruhe gekommen zu sein.... Der Richter fragte eine Reihe von Zeugen, wieviele Sänger es nach ihrer Ansicht gewesen sein mögen. Einer nannte die Zahl fünfzehn, der andere fünfzig und der dritte war sicher, daß es mindestens hundert gewesen sein müßten. So­viele Zeugen, soviele Meinungen. Der Richter bestrafte alle, pro Kopf zwei Mark' nach dem Gesichtspunkt, mitgefangen, mitgehangen'. Hatte der Richter gerecht gerichtet, als er diese Kollektivstrafe verhängte?

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