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Gestapo-Häftling 52478 aus dem KZ Oranienburg-Sachsenhausen / Bert Utsch ; Vorwort von Bert Irving ; Zeichnung des Buchtitels und der Bildeinlage von Max Pöppel
Entstehung
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inhaltsloser Schöntuerei, es ginge einem gut, man sei gesund

usw. usw.

Natürlich war es ebenso mit dem Empfang der Post und es darf hier nicht vergessen werden auf die besondere Be­handlung der Ausländer. Kam eines Tages auch infolge einer großartigen Anwandlung der Lagerverwaltung die Genehmi­gung, daß z. B. Ukrainer, denen es bis dahin prinzipiell ver­boten war, Briefe zu schreiben, nun doch nach Hause schrei­ben durften, so bekamen diese Ausländer strenge Anwei­sung, nicht mitzuteilen, daß sie sich in einem KZ- Lager be­fänden. Sie durften nur schreiben, daß es ihnen gut ginge, durften Fragen nach Angehörigen stellen und damit war ihre Mitteilungsmöglichkeit restlos erschöpft.

Natürlich wurden eigene neutrale Briefbogen ausgegeben und mit dem Amt Oranienburg war eine Vereinbarung getrof­fen worden, daß die Post mit der Anschrift Oranienburg in Zweifelsfällen das Lager anginge. Ob natürlich die Angehöri­gen nicht doch Lunte rochen, bleibt dahingestellt. Der Ruf dieses Ortes war nun einmal auch in den entlegensten Teilen Europas schon bekannt und sonderbarerweise kamen dann auch prompt Nachrichten von denen draußen mit der An­schrift an das KZ- Lager. Es bedurfte dazu wahrhaftig keiner Hellseherei, um zu ergründen, wohin der Betreffende ver­schleppt worden war und warum er einen derart hilflosen, ungeschickten, inhaltslosen Brief hinaussandte. Jeder, auch der im Schreiben Unbeholfene, hat seine bestimmte Art, den Seinen das zu sagen. was er will, wenn nur die Freiheit ihm die Möglichkeit dazu bietet.

An diesen Schreibtagen, es waren meist Sonntage, hatte ich immer alle Hände voll zu tun. Da kamen Franzosen , Hol­länder, Tschechen, Ukrainer, Norweger , Italiener, Jugoslawen, und sie alle baten mich, ihnen einen kurzen deutschen Brief zu schreiben, damit sie auch endlich Verbindung aufnehmen konnten, soweit das von Fall zu Fall anging und erlaubt war. Eine beliebte Strafe war auch das prinzipielle Schreibver­bot oder prinzipielle Schreibeinschränkung. So durften bei­

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