die Räume. Zigeuner und vereinzelte Neger sind meistens in Gemeinschaften. Von ersteren sind zu ihrer Ausrottung besonders viele in die Konzentrationslager gewandert. Man kann überhaupt beobachten und erfahren, wie sich diese ungeheuren Menschenmassen durch verschiedene sogenannte„ ,, Großaktionen", die im Laufe der Jahre ,, draußen" stattgefunden haben, hier ihr unerfreuliches Stelldichein gaben. Einmal waren es die Bibelforscher, die in allen Teilen Deutschlands als staatsgefährlich, pazifistisch und defaitistisch verfolgt wurden. Ihnen wurde kurzerhand eröffnet, sie müßten einen Passus unterschreiben, der besagte, sie würden künftig von der Lehre Jehovas ablassen; taten sie dies nicht, so kamen sie ins Lager. Ihre Zahl schmolz im Lager in kürzester Zeit zusammen, derartig richtete sich der Vernichtungskampf gegen diese Verteidiger ihres Glaubens und ihrer Lehre.
Dann wieder wurden z. B. für irgendein neuerrichtetes Werk inerhalb des KZ- Lagers Mechaniker, Uhrmacher, Goldarbeiter, Juweliere usw. für erforderlich gehalten und schon setzten Aktionen bei den jeweiligen Berufsgruppen ein und an den Zugängen konnte man deutlich erkennen, wie sie dann in mehr oder weniger geschlossenen Gruppen als zusammenfließendes Sklavenmaterial ins Lager strömten.
Vielfach hat man sich gar nicht die Mühe gemacht, festzustellen, ob irgendein noch so kleines Delikt vorlag. Der Sachbearbeiter sprach eine Verdächtigung aus und dies genügte, um den Unglücklichen ins Lager zu bringen. Bei den Polenaktionen wurde, wie ich immer wieder hörte und feststellte, ganz wahllos zugegriffen und es genügte die bloße Tatsache, daß einer bei der polnischen Staatseisenbahn oder bei einer Autobusgesellschaft tätig war. Besonders viele solcher Menschen, die aus den Grenzgebieten kamen und teils deutsche, teils polnische Anverwandte besaßen, kamen zu Tausenden ins Lager; gegen diese Polen und Halbpolen setzte ein fürchterliches Massenmorden ein.
Sehr beliebt war es, Leute ins Lager zu stecken, die Verkehr mit Frauen anderer Nationen hatten; das war eine sogenannte ,, feststehende" Straftat, die geahndet wurde. Fand der Verkehr mit Erfolg statt, so kam er ein halbes Jahr ins Lager, hatte er keinen Erfolg, so war es ein Vierteljahr. Aber diese zu einem Viertel- und halben Jahr Bestraften waren oft
32


