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Nacht und Nebel : Aufzeichnung aus fünf Jahren Schutzhaft / Arnold Weiss-Rüthel
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eingebrockt haben, eben auslöffeln". Er verhaftete mich auf Grund eines Beschlusses des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin . ,, Rechtsmittel stehen Ihnen nicht zur Verfügung!" wurde ich belehrt, Anordnungen des Hauptamtes sind un­umstößlich".

Ich stand fassungslos vor diesem Gewaltakt, der mich mit einem Schlag aus allem herausriß, was mir das Leben, allen Härten und Unbilden zum Trotz, liebenswert gemacht hatte. Vierzig Jahre alt, nach Zeiten bitterer Entbehrungen und Enttäuschungen und gerade in jenen Tagen aufs neue ent­schlossen, nicht zu kapitulieren, überfiel mich in diesem Augen­blick das Verhängnis wie ein apokalyptisches Tier. Ich konnte mich nicht einmal zur Wehr setzen. Jeder Versuch, mich zu erklären, blieb erfolglos, ich hätte ebensogut in einen tönernen Götzen hineinreden können und er hätte vielleicht eher ge­antwortet, als diese durch nichts zu bewegende Macht, die unter Verzicht auf den Schein der Gerechtigkeit einen Men­schen zum Tode verurteilen konnte.

,, Besser zehn Unschuldige töten, als einen Schuldigen ent­kommen lassen!" hatte Herr Himmler einmal gesagt und nach diesem Rezept wurde verfahren. Mochte das national­sozialistische Gesetz mich verurteilen, mein Gewissen sprach mich frei. Dies gab mir die Kraft mein Schicksal zu tragen. Meine Furcht, man würde versuchen, mir mit den üblichen Gestapomethoden weitere Geständnisse und Aussagen zu er­pressen, erfüllte sich nicht. Man behandelte mich in diesem Gefängnis sogar höflich, bot mir Zigaretten an und erklärte lächelnd, länger als drei bis vier Monate würde meine Haft wohl kaum dauern. Den Doppelsinn dieser Bemerkung konnte ich damals noch nicht begreifen. Man empfahl mir ferner mich ,, in das Unvermeidliche zu schicken, keine Dummheiten zu machen und mich durch gute Führung auszuzeichnen". Anschließend an diese trostreichen Instruktionen ging man an die Abfassung eines Protokolls, bei welcher Gelegen­heit ich nicht ohne Verwunderung feststellen mußte, daß diese Vertreter und Hüter der deutschen Staatsautorität un­

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