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Im Machtbereich der Gestapo : Erlebnis-Roman ; der Wirklichkeit nacherzählt / Paul Frenk
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Arbeit aufzunehmen. Er reist dann in die kleine, westdeutsche Stadt zu seiner früheren Wohnung. Sie ist längst aufgelöst. Eine Kameradin hat im Notverkauf das Mobiliar umgesetzt, um die Mieten und laufenden Unkosten zu zahlen. Und Rolf begleicht aus eigenen, rechtzeitig gesicherten Mitteln seine Verpflichtungen, die Garagenmiete für etwa 30 Monate und anderes. Der Wagen, das Rundfunkgerät und viele Teile seines Besitztums sind ver­schwunden einkassiert von der Gestapo . Ja, selbst sein Hand­werkszeug, die kleine unentbehrliche Reiseschreibmaschine ist nicht mehr da. Es ist vieles, vieles aus der so lange leer und unbeaufsichtigt stehenden Wohnung Bergers gestohlen worden. Die Motten haben inzwischen die besten Anzüge und Mäntel zerfressen und Rolf kann seinen einst großen Besitz in einige Koffer und Kisten verstauen und expedieren lassen.

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Überall wird Berger in der Stadt erstaunt begrüßt. Man hat ihn längst totgesprochen, ist erfreut, daß die in Umlauf befind­lichen Meinungen erfunden sind und hilft ihm, wenn auch mit einer gewissen Ängstlichkeit vor der Gestapo , die ja auch hier ihre Vertreter hat.

Rolf wagt den Gang zu dieser Stelle und zur örtlichen Polizei und forscht nach seinem verschwundenen Gut. Man empfiehlt ihm, diese Bagatellen ruhen zu lassen und baldigst aus der Stadt zu verschwinden, denn er wäre hier zu bekannt, um nicht über alle möglichen Erlebnisse und Anstaltsverhältnisse befragt zu werden.

Und Rolf streicht auch diesen Verlust, bucht ihn auf das Schicksalskonto ,, nationalsozialistisches Recht" und zieht zu einer Tante in Westfalen.

Die Mittel Bergers sind nun knapp geworden. Seinen Beruf als Redakteur darf er nicht mehr ausüben und er muß sich nach einem neuen Verdienst umsehen. Aber überall in größeren Werken werden politische und polizeiliche Zeugnisse verlangt. Und auf diesen steht der vernichtende Satz: ,, Zwei Jahre Gefängnis wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Heimtückegesetz".

Man lächelt Berger verlegen an und bedeutet ihm, daß er damit keinen Anspruch auf die zwar notwendig zu besetzenden Stellen hätte. Die Abwehrabteilung des Betriebes lasse dies nicht zu. So reist Rolf von Werk zu Werk, wird überall abgewiesen und kehrt niedergeschlagen in die Westfalenstadt zurück.

Und dann gelingt es Rolf endlich, einen Posten auszuwählen zwischen zwei Angeboten mit ihren gutliegenden Arbeitsbereichen.

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