Druckschrift 
Im Machtbereich der Gestapo : Erlebnis-Roman ; der Wirklichkeit nacherzählt / Paul Frenk
Entstehung
Seite
40
Einzelbild herunterladen

Körper vor dem schwarzen Telefonkästchen in eine dienernde Bewegung als wenn dieser die Verkörperung des Gewaltigen am andern Ende der Strippe ist.

-

Das scheint ja heiter zu werden, denkt Rolf.-

Der Kommissar hat seine Instruktion vom Landrat, als dem Beauftragten der Gestapo , erhalten. Und nun ist man soweit, daß mit der Feststellung der Personalien begonnen werden kann. Mit den Erklärungen des Verhafteten steigt die Höflichkeit der Be­amten, was Rolf mit stillem Vergnügen feststellt. Auf seine erneut gestellte Frage, weshalb es zu dieser Einladung gekommen sei, beginnt die Vernehmung:

,, Haben Sie vor drei Monaten diesen Brief an die Schwester Ihrer Braut geschrieben?"

Der Gefragte will sich das Schriftstück einmal näher besehen, was der Beamte aber ängstlich verhindert.

-

,, Nein, was die bayrische Polizei einmal in Händen hat, das gibt sie nicht mehr her", meinte er.

Rolfs mokantes Lächeln vertieft sich:

,, Dann muß ich mich ja auf allerhand gefaßt machen", meinte er. Und Rolf erklärt dann, daß er ahnungslos verhaftet worden sei und nicht verpflichtet wäre, Aussagen vor der Polizei zu machen, zumal man ihm ja nicht klipp und klar die Gründe seiner Fest­nahme sage. Als nun darauf der Kommissar einen geistlosen Vor­trag über die Vorzüge der bayrischen Polizei im allgemeinen und besonderen beginnt, wird es Rolf zuviel und er macht um den Geschichten zu entgehen- kurze Angaben zu den gestellten Fragen. Ja, meint daraufhin der Beamte ,,, dann haben Sie mit dieser Kritik gegen das ,, Heimtückegesetz " verstoßen."

-

,, Das ist albern oder faul", denkt Rolf, denn er glaubt immer noch, trotz aller gemachten Erfahrungen und erlebten Enttäu­schungen der letzten Jahre, an eine gewisse Freiheit und ein primitives Recht des Volkes und ist von einer schnellen Klärung dieser Angelegenheit zu seinen Gunsten überzeugt. Hatte er nicht seine Pflicht auch in diesem Staat getan, hatte er nicht geschuftet und gearbeitet, hatte er denn öffentlich gegen diesen Staat rebelliert?

Nein, er kennt die Gesetze ziemlich genau- doch keines hat er übertreten! Selbst wenn er Äußerungen der Kritik in seinem Verwandtenkreis tat, so war das selbst kein Verstoß gegen dieses Sondergesetz vom 20. Dezember 1934 zum Schutze von Partei und

40

40

F

G

B

A

U

1