verachte. Aus der Verbindung des Sinnenwesens Mensch mit dem Geisteswesen Mensch, das in dieser Verbindung erst den Namen Mensch mit Recht trägt und tragen darf, erwachsen manche Schwierigkeiten: zum Beispiel ein reines Sinnen­wesen, das nicht zugleich als Geist angelegt ist, also ein Tier, kann nicht sündigen, indem es sei­ner Sinnennatur gemäß die ihm natürliche Lust verlangt und erringt, denn das ist vollkommen in Ordnung. Jede Natur, die sich in Lust voll­endet, tut den Willen Gottes.

ENDE