verachte. Aus der Verbindung des Sinnenwesens Mensch mit dem Geisteswesen Mensch, das in dieser Verbindung erst den Namen Mensch mit Recht trägt und tragen darf, erwachsen manche Schwierigkeiten: zum Beispiel ein reines Sinnenwesen, das nicht zugleich als Geist angelegt ist, also ein Tier, kann nicht sündigen, indem es seiner Sinnennatur gemäß die ihm natürliche Lust verlangt und erringt, denn das ist vollkommen in Ordnung. Jede Natur, die sich in Lust vollendet, tut den Willen Gottes.
ENDE


