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gegenseitiges Einverständnis zu bestätigen. Und manche Zigarette, manches Stück Brot reichte uns im Geheimen eine wohlmeinende Hand.

Dann und wann erhielten wir ja aus der Kantine Zigaretten geliefert, mit denen im Werk ein schwung­hafter Handel getrieben wurde, wobei der Auftrag­geber der knurrende Magen war. Vor allem die fran­zösischen Zivilarbeiter rechneten zu unserer Stamm­kundschaft. Sie rauchten fast alle gern und stark und bekamen nur wenig zugeteilt. Aber sie konn­ten noch immer in ihrer Kantine Brot kaufen und vor allen Dingen hatten sie Kartoffeln. Natürlich war der Handelsverkehr mit ihnen streng verboten, wer sich vom Kommandoführer oder dessen Stell­vertreter, einem recht grünen Jungen aus dem Ba­nat, erwischen ließ, war nicht nur die eingehandelte Ware los, sondern bezog außerdem eine gewaltige Tracht Prügel und bekam auch noch eine Strafmel­dung. Fünfundzwanzig Stockhiebe auf dem Bock oder drei Tage Stehbunker waren ihm dann sicher. Neid und Miẞgunst machen nun in aller Welt den Charakterlosen zum Verräter. So geschah es oft, daß Kommandoführer durch Verrat solch einem gehei­men Handel auf die Spur kamen und die versteckte Ware aufstöberten. Aber zur Ehre der Entdeckten muß ich feststellen, daß mir kein Fall bekannt ge­worden ist, bei dem der Betroffene jemals seinen Lieferanten preisgegeben hätte. Lieber nahm er die Strafe in Kauf.

Vom eben erwähnten Stehbunker möchte ich noch etwas erzählen; denn diese Methode der Häftlings­

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