j"auch gerecht. Wer seinen Kameraden das Brot stahl, der stahl ihm bei der mangelhaften Ernährung das Leben und es ging nach dem alten hebräischen Grundsatz: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Diese Urteile, von denen die SS ja offiziell nichts wußte, wurden auf die verschiedenste Art vollstreckt. Entweder holte man die Delinquenten nachts ein- fach aus dem Schlafsaal und hängte sie auf. Das waren die Glücklichen, allerdings auch die restlos Überführten. Bei den anderen, deren Schuld nicht ganz einwandfrei feststand, wendete man andere Ver- fahren an, die zwar nicht ganz an den absoluten Mord heranreichten, dafür aber um so grausamer waren. Im Winter, bei strenger Kälte, wurde der Ver- dächtigte vollkommen bekleidet in den Baderaum unter die Brause geführt und dort so lange bewässert, bis er in der Not seines Herzens den Diebstahl ein- gestand, den er vielleicht gar nicht begangen hatte. Dann brachte man ihn auf die Lagerstraße und ließ ihn zur Eissäule erstarren. Nur wenige überstanden die Pferdekur, die meisten blieben entweder gleich tot vor der Baracke liegen oder verendeten wenig später an einer Lungen- oder Rippenfellentzündung. Natürlich mußte man im Sommer eine andere Me- thode anwenden und sie war einfach genug: Der Blockälteste, der Stubenälteste und die Brüder vom Stubendienst schlugen so lange mit handfesten Knüp- peln auf dem armen Teufel herum, bis er verreckte. Er wollte meutern, hieß es dann einfach. Man durch- strich auf der Schreibstube eine Nummer, machte ein Kreuz hinter den Namen und der Fall war erledigt. 39