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lich hat es auch dort Ungerechtigkeiten und Kämpfe gegeben, aus denen wir als Häftlinge hin und wieder unseren Nutzen zogen. Der kleine SS- Mann war durch seine Pflichten fast ebenso gebunden wie wir und sicher war der Kadavergehorsam dort noch er­heblich ausgeprägter als in der Wehrmacht. Aber das hinderte nicht, daß auch schon ein Unterscharführer mit einer Autorität ausgestattet war, die ihn uns ge­genüber zum Herren über Leben und Tod machte. Auch das gehörte wohl zu den sorgsam ausgeklügel­ten Grundsätzen dieses teuflischen Systems, daß man Menschen völlig untergeordneter Bedeutung eine Macht in die Hand gab, die sie, ohne Vorbild, ohne Schule und ohne Willen zum Guten nur zu sadisti­schen Quälereien anzuwenden wußten.

Der SS- Blockführer unterstand dem Rapportführer, einer fast in allen Lagern wegen seiner Härte und Grausamkeit gefürchteten Person. Er nahm den Ap­pell ab und empfing seine Weisungen vom Lager­führer, um sie rücksichtslos durchzusetzen. Wie oft wurde durch ihn das Unmögliche möglich gemacht, aber nie auf der guten Seite. Der Lagerführer wie­derum war dem Kommandanten verantwortlich und wenn dieser auch offiziell Strafen nur mit Zustim­mung des Verwaltungshauptamtes, beziehungsweise des Reichsführers SS verhängen durfte, so stand doch diese Vorschrift, wie so viele andere, nur auf dem Papier. In der Praxis wurden Leibes- und Lebens­strafen verhängt und vollzogen, ohne daß man vor­her die Zustimmung der übergeordneten Dienststelle einholte.

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