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lich hat es auch dort Ungerechtigkeiten und Kämpfe gegeben, aus denen wir als Häftlinge hin und wieder unseren Nutzen zogen. Der kleine SS- Mann war durch seine Pflichten fast ebenso gebunden wie wir und sicher war der Kadavergehorsam dort noch erheblich ausgeprägter als in der Wehrmacht. Aber das hinderte nicht, daß auch schon ein Unterscharführer mit einer Autorität ausgestattet war, die ihn uns gegenüber zum Herren über Leben und Tod machte. Auch das gehörte wohl zu den sorgsam ausgeklügelten Grundsätzen dieses teuflischen Systems, daß man Menschen völlig untergeordneter Bedeutung eine Macht in die Hand gab, die sie, ohne Vorbild, ohne Schule und ohne Willen zum Guten nur zu sadistischen Quälereien anzuwenden wußten.
Der SS- Blockführer unterstand dem Rapportführer, einer fast in allen Lagern wegen seiner Härte und Grausamkeit gefürchteten Person. Er nahm den Appell ab und empfing seine Weisungen vom Lagerführer, um sie rücksichtslos durchzusetzen. Wie oft wurde durch ihn das Unmögliche möglich gemacht, aber nie auf der guten Seite. Der Lagerführer wiederum war dem Kommandanten verantwortlich und wenn dieser auch offiziell Strafen nur mit Zustimmung des Verwaltungshauptamtes, beziehungsweise des Reichsführers SS verhängen durfte, so stand doch diese Vorschrift, wie so viele andere, nur auf dem Papier. In der Praxis wurden Leibes- und Lebensstrafen verhängt und vollzogen, ohne daß man vorher die Zustimmung der übergeordneten Dienststelle einholte.
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