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Die bildnerische Provinz in der Schule und ihre Notlage
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AUF DEN KUNSTERZIEHER-TAGUNGEN MUNCHEN 1952 UND HANNOVER 1953 WURDEN FOLGENDE GRUNDLINIEN ANGENOMMEN:

. Der Konstonterricht ist Kultor- und Kernfach. Als solches ist er mit je 2 Wochenstunden för alle Klassen und alle Schöler zu erhalten bzw. wieder einzusetzen. In der Reifepröfung ist er entsprechend zu beröcksichtigen. För den Werkunterricht in den Mittelklassen werden Zzu- sätzlich 2 Wochenstunden als notwendig erachtet.

.Die Einrichtung von besonderen Arbeitsgemeinschaften sowie die Förderung besonders begabter Schöler in Musischen Gymnasien wird sehr begrößt. Dies darf je doch nicht dozu föhren, daß die Aufgabe der könst- lerischen Bildung der gesamten deufschen Jogend verkörzt wird.

.Die Schölerleistongen(Gestoſtungsvermögen und Ur- teilsfähigkeit) sind bei allen Versetzungen und Prö- fungen mit zu werten.

.Der Konst- und Werkunterricht bedarf in allen Schulen eines eigenen Etats för die benötigten Arbeits- und An- schauungsmittel. Sein Schrifttum und Bildgut dient einer Bildung, die duch die öbrigen koltorkundlichen Fächer angeht.

. Bei Schulneubauten und-neueinrichtongen von Zeichen- sälen und Werkräumen sind die Fachlehrkräfte stets mitheranzuziehen. Sollen die Kunsterzieher ihrem Auf- trag gerecht werden, die Schule zu einer Stätte zu machen, in der die Kultur des Auges gepffegt wird, so mössen sie jede Gelegenheit erhaſten, bei jedweder Planung ihre kunstpädagogischen Erfüahrungen notzbar zu machen.

6. Die heutige Lunsterziehung stellt so hohe Anforde-

rungen an ihre Vertreter, daß diese ihnen nor dof Grund eines vollen und gröndlichen Studioms(Könstlerisches ond werkliches Schaffen, Kunstpädagogik, Psychologie, Kunstgeschichte, Philosophie usw.) gerecht zu werden vermögen. Das Verlangen, außerdem noch ein wissen schaffliches Beifach zu stödieren, wie es Zz. Z. in fost ollen Bundesländern geschieht, öberfordert den Studie- renden und moß onweigerlich seine Leistungsminderung als Kunsterzieher zur Folge haben. Deshalb wird dos wissenschaftliche Beifach grundsätzlich abgelehnt.

. Der vielffältig und voll ausgebildete und gepröfte Kunst-

erzieher kann nicht dorch einen Laien(Maler oder Bild- hauer) ersetzt werden. Der Kunst- und Werkunterricht dorf deshalb nor von dosgebildefen und gepröften Fachlehrkräften erteilt werden.

. In jedem Bundesland sollten ein bis zwei fachberater

eingeseftzt werden.

. Die Kunsterziehung dn den Mittel- und Realschulen möoß

weit mehr als bisher gefördert werden. An diesen Schu- ſen ist der Kunst- und Werkunterricht durch Kunsterzieher zu erteilen, die eine 46semestrige Ausbildung und ent- sprechende Pröfung nachweisen können. Die Lehrer der Volksschulen solſten dorch Lehrgänge und Fortbildungs kurse gefördert werden. Das geschmackliche Nivedu onseres Volkes kann nor gehoben werden, wenn auch in den Volksschulen die entsprechenden Anstrengungen onternommen werden.

Weiden- Weiße Tosche (Mittelstufe)

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