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Dieſe Berichtigung der Forſtgrenzen, welche oft zum Theil auch Landesgrenzen ſind, muß der Forſtwirth gemeinſchaftlich mit dem Juſtizbeamten zu bewirken ſuchen. Sollte aber die alsbaldige Greng⸗ berichtigung nicht möglich ſeyn, und ein Grenzſtreit nicht ohne langwierige Unterhandlungen vergtichen oder abgethan werden können; ſo muß jeder Theil wenigſtens ſeine angebliche Grenzlinie abplöcken, da⸗ mit der Bezirk Grenzen bekomme, und die ganze Meſſung nicht aufgehalten werde.
Kaum ſollte man glauben, daß in Deutſchland noch Länder ſeyen, worin die Waldungen keine beſtimmte Grenzen haben. Und doch findet man viele Gegenden, wo die Waldungen von den angren⸗ zenden Grundſtücken noch nicht beſtimmt abgeſondert und dauerhaft begrenzt ſind. Hierdurch haben ge⸗ wöhnlich die Waldeigenthümer großen Schaden erlitten. Die angrenzenden Acker⸗ und Wieſenbeſitzer haben unter ſolchen Umſtänden faſt immer mehr oder weniger beträchtliche Flächen unbemerkt vom Walde abgeriſſen, und haben nun einen ſo langjährigen Beſitzſtand vor ſich, daß auf dem Wege Rechtens ge⸗ wöhnlich nichts gegen ſie auszurichten iſt.— Man kann daher nicht genug eilen, die Grenzen der Waldungen zu beſtimmen und dauerhaft zu bezeichnen. Das Uebel wird ſonſt gewöhnlich von Tag zu Tag größer. Sollte auch ſelbſt der Waldeigenthümer gegen ſeine Ueberzeugung nachgeben müſſen; ſo iſt es ſchon vortheilhaft für ihn, die Waldgrenze zu fixiren, weil üm nachher doch nichts mehr von ſeiner Waldflaͤche abgeriſſen werden kann.
Bey dergleichen Wald⸗Grenz⸗Regulirungen darf überhaupt nicht allzu ſerupulös zu Werk ge⸗ gangen werden, wenn dies oft ſehr weitläuftige und mühſame Geſchäfte zu Stand kommen und nicht ſehr beträchtliche Summen koſten ſoll. Auf vernünftige Vorſtellung und von beyden Seiten gemachte billige Vorſchläge müſſen beyde Theile nachgeben und ſich vergleichen. Wenn mit dieſem feſten Vorſatze das Geſchäfte nicht angefangen wird, und ein oder der andere Theil immer bey ſeinen Forderungen ſtehen bleiben will; ſo wird man nie den gewünſchten Zweck erreichen, und die Grenz⸗Commiſſion wird mehr Diaͤten koſten, als der Gegenſtand des Streites werth iſt.
Bey der Auswahl des für die Grenzberichtigungs⸗Commiſſton nöthigen Perſonals müſſen vorzüg⸗ lich ſolche Männer ausgeſucht werden, die mit der nöthigen Sachkenntniß, auch Billigkeit und Gerechtig⸗ keitstiebe verbinden, nicht aufbrauſenden und zänkiſchen Temperaments ſind und vorzügliches Zu⸗ trauen der Unterthanen beſitzen. Iſt die Wahl nicht ſo getroffen, ſo wird das Grenzberichti⸗ gungs⸗Geſchäfte äuſſerſt langwierig und keſtbar werden, oder wohl ganz ins Stocken gerathen.
Wenn aber auch das ganze Geſchäfte in der beſten Eintracht und ſo geſchwind als möglich voll⸗ zogen wird; ſo iſt es doch nicht zu vermeiden, daß es koſtbar werde.— Ich habe es auf jede mögliche Art verſucht, und gefunden, daß folgende Verfahrungsart am wenigſten koſtſpielig iſt⸗
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