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B⸗ der Schäͤtzung oder Taxation eines Waldes, er mag klein oder groß ſeyn, kann man verſchie⸗
dene Abſicht haben. Man taxirt ihn entweder, um zu erfahren, wie viel und was für Holz er alle Jahre, oder auch von Periode zu Periode, abgeben kann, oder um zu wiſſen, wie viel und was für Holz er gegenwärtig enthält, oder um zu beſtimmen, wie niel Geld er werth iſt.
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Man kann daher die Forſt⸗ oder Wald⸗Taxation in drey Hauptabtheilungen bringen, nehmlich⸗
a2) Taxation zu Beſtimmung des periodiſchen oder jährlichen Holz⸗ ertrages⸗
2) Taxation zu Beſtimmung des gegenwärtigen Holzbeſtandese und 3) Taxation zu Beſtimmung des Geldwerthes eines Waldes.
Beſonders wichtig aber iſt die Taxation der Forſte zu Beſtimmung des ge genwärtigen und künftigen nachhaltigen Holzertrages der Waldungen, der die Errichtung eines zuverläſſigen Natural⸗Forſt⸗ Etat's; denn es laͤßt ſich keine dauerhafte Forſtwirthſchaft denken und er⸗ warten, wenn die Holzabgabe aus den Wäͤldern nicht auf Nachhaltigkeit berechnet iſt.
Jede weiſe Forſtdirection muß daher die Waldungen des Staates, ohne Zeitverluſt, taxiren laſſen, und ſie zwar ſo hoch als möglich, doch ſo zu benutzen ſuchen, daß die Nachkommenſchaft wenigſtens aben ſo viel Vortheil daraus ziehen kann, als ſich die jetzt lebende Generation zueignet.
Eine ſolche, möglich hohe und immer gleiche, alſo nachhaltige Benutzung der Wälder kann oͤber bey einer willkührlichen Bewirthſchaftung und Holzabgabe aus den Forſten nicht Statt ſinden.
Selbſt der erfahrenſte und klügſte Forſtmann iſt nicht im Stande, nach dem Augenmaaſe nur einiger⸗
maſſen genau zu beurtheiltn, wie groß der Natural⸗ Ertrag eines vor ihm liegenden Waldes iſt. 18* 4 Immer


