Teil eines Werkes 
1 (1819) Erster oder theoretischer Theil. : nebst einem illuminirten Forstkarten-Schema und mehreren Tabellen.
Entstehung
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Immer wird durch eine ſolche Schaͤtzung der Holzertrag entweder zu hoch, oder zu gering angegeben werden. Beydes iſt aber nachtheilig. Durch zu ſtarkes Angreifen oder Ueberhauen den Waldungen wird der Nachkommenſchaft Holzmangel bereitet; durch zu geringe Benutzung der Forſte hingegen wird der jetzt lebenden Generation und dem jetzt lebenden Waldeigenthümer geſchadet. Das Publicum wird nehm⸗ lich, im letzten Falle, in Befriedigung ſeiner Helzbedürfniſſe und beym Betriebe ſeiner oft ſehr einträg⸗ lichen Holz conſumirenden Gewerbe, ohne Noth, eingeſchränkt, und dem Waldbeſitzer wird der größte mögliche nachhaltige Erlöß aus ſeinen Waldungen vorenthalten. Alles dieſes iſt unbillig, ſelbſt ungerecht. Die jetzt lebende Generation darf eben ſo großen Vortheil aus den Waldungen ziehen, als die Nachkom⸗ menſchaft. Daß ſie weniger nehmen ſoll, kann ihr nicht zugemuthet werden. Es würde aber auch un⸗ gerecht ſeyn, wenn ſie mehr nehmen und dadurch die Nachkommenſchaft in Mangel verſetzen wollte.

Hieraus entſteht bey der Forſtdirection der wichtige unumſtößliche Grundſatz:

Aus den Waldungen des Staates ſoll jährlich nicht mehr und nicht weniger Holz genommen werden, als bey guter Bewirthſchaftung mit immerwährender Nachhaltigkeit daraus zu beziehen möglich iſt. Und nur in dem Falle ſoll periodiſch eine Ueberhauung der Forſte

zugelaſſen werden, wenn dadurch der vollkommenſten nachhaltigen

Befriedigung aller inländiſchen Holzbedürfniſſe kein Abbruch ge⸗

ſchieht, alſo die Forſte erweißlich mehr Holz produciren, als man

alle Jahre unumgänglich nothwendig bedarf.

Um aber dieſen Grundſatz anwenden oder in Ausubung bringen zu können, müſſen die Waldungen nach ächten Prinzipien taxirt ſeyn. Ich werde daher in gegenwärtiger Schrift zeigen, auf welche Art dies geſchehen kann, damit nicht nur in dieſer Hinſicht ein zuverläſſiges Reſultat gefunden, bnda auch in jedem andern Betrachte eine regelmäßige Forſtwirthſchaft dadurch gegründet werde.

Aus dieſem Vortrege ergibt ſich denn auch die Belehrung für den zweyten Fall, wie nehmlich ein Wald zu taxiren iſt, wenn man blos ſeinen gegenwärtigen Holzbeſtand erforſchen will, und auch für den, im Anhange abgehandelten, dritten Fall, wenn nehmlich der Geldwerth

zines Woldes brrechnet werden ſoll, dient der erſte zur Grundlage.

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