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Chirurgische Anatomie und Operationslehre für Thierärzte / von Dr. E.F. Gurlt und Dr. C.H. Hertwig, Professoren an der Königlichen Thierarzneischule zu Berlin
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senkrechten Schnitt durch die Krone und die über ihr befindliche Haut bis zum obern Rande des Knorpels; oder man spaltet, wenn die Fistelöffnung an der Krone um die Mitte des Knorpels ihren Sitz hat, von ihr aus die Haut und die Krone bis zu jenem Querschnitt unter derselben durch. In dem einen wie in dem an- dern Falle entstehen zwei Hautlappen, welche man von dem Kunorpel abpräparirt und hierdurch denselben bloſslegt, so daſs man seine äuſsere Fläche deutlich se- hen und befühlen kann. Hierauf löset man ihn entwe- der auf dieselbe Weise, wie bei B.(S. 204) angege- ben, mit dem lorbeerblattförmigen Messer in zwei Hälf- ten heraus, oder, man trennt mit diesem Messer nur den obern Rand und die beiden Enden des Knorpels von den umgebenden Theilen, führt dann unter sein hinteres Ende ein starkes Knopfbistouri und schneidet ihn mit demsel- selben ebenfalls in zwei Hälften getheilt heraus. Die Wundfläche wird nun von einzelnen Knorpelresten und vom ergossenen Blut gereiniget, die senkrechte Wunde der Haut und der Krone wird mit 3 bis 4 einzelnen Hef- ten der Knopfnath vereiniget, dann die Haut und Krone gelind an die unter ihnen befindliche Wungdfäche ge- drückt, mit entsprechend dicken Wergpolstern bedeckt und das Ganze mit einer Binde, wie bei B., zZusam- mengehalten.

Als eine Modifikation, die bei den sämmtlichen Me- thoden angebracht werden kann, ist noch zu erwähnen: dafs, wenn die Caries des Knorpels sicher nur auf das vordere oder auf das hintere Ende desselben beschränkt ist, man auch nur die eine oder die andere Hälfte, ja selbst nur einen kleineren Theil desselben abgetragen hat und dabei im Wesentlichen nach obigen Angaben verfahren ist. Die Heilung erfolgte, wie ich dies selbst

erfahren, in manchen Fällen schnell und mit sehr wenig

Veränderung des Hufes. Die französischen Thierärzte halten jedoch fast ohne Ausnahme die Wegnahme des ganzen Kuorpels zur Herbeiführung einer sichern Hei- lung für durchaus nöthig. Wenn man aber erwägt, daſs auch bei einer gut gelungenen Exstirpation des ganzen Knorpels stets ein Rand von demselben am Hufbein si-

tzen bleibt und doch die Heilung ohne neue Caries und und ohne Exfoliation erfolgt, so wird man diese Noth- wendigkeit nicht für alle Fälle als begründet, dagegen die theilweise Wegnahme des Knorpels unter den be- zeichneten Umständen als nützlich anerkennen. Bei An- wendung der letztern sind jedoch stets mit gröſster Sorg- falt nicht nur die wirklich kranken, sondern auch die verdächtigen, d. h. die gelb oder grünlich gefärbten Stel- len des Knorpels mit wegzunehmen. Letztere kann man jedoch unter der Krone und Haut nicht immer bestimmt erkennen, und in diesem Umstande liegt einerseits die Unsicherbeit der partiellen Exstirpation, so wie ande- rerseits eine Anregung zur Wahl des sab D. angege-

benen Verfahrens.

§. 182.

Die Nachbehandlung besteht, aufser ruhigem Ver- halten und magerer Diät, bei vollsäftigen kräftigen Pfer- den auch in der Auwendung der antiphlogistischen Me- thode, örtlich in kalten Fuſsbädern während der ersten 4 5 Tage. Eben so lange bleibt der erste Verband unverändert liegen, wenn nicht besondere Zufälle, wie z. B. zu heftige Auschwellung des Fuſses, eine Aen- derung bedingen. Vor Abnabme des ersten Verbandes erweicht man denselben in lauwarmem Wasser. Die folgenden Verbände wiederholt man, je nach der Menge des Eiters, täglich oder einen Tag um den andern, und war entweder blofs mit trockenem Werg oder mit Di- gestivmitteln, oder später mit austrocknenden Mitteln, je nach der Bildungsthätigkeit in der Wunde. Zeigt sich diese nur einigermaaſsen zu lebhaft, so sind die letz- tern Mittel und ein gleichmäſsig fester Verband- thig. Entstehen Wucherungen neben den Hornrändern, so ist das Wegnehmen eines etwa 2 Linien breiten Theils derselben, oder, wo sich der Rand tiefer getrennt findet, des ganzen getrennten Theils, nöthig. Gelenkwun- den werden wie an andern Gelenken behandelt. Nach der Heilung läſst man die Pferde, besonders wenn sie

nach der zweiten Methode operirt sind, mit einem sog.

geschlossenen Huſeisen beschlagen.

XLIX. Die operative Behandlung der Hornspalten.

§. 183.

Die Hornspalten an den Hufen der Pferde zeigen sich, abgesehen von ihrem verschiedenen Sitze an der Zehen-, Seiten- oder Trachtenwand in folgender, bei deren thierärztlichen Bebandlung beachtenswerther Ver- schiedenheit:

A. als einfache Hornspalte, und zwar 1) mit unvollständiger Trennung vom Saume herab durch einen Theil der Hornwand; 2) mit unvollständiger Tren- nung vom Tragerande hinauf durch einen Theil der Wand; 3) mit vollständiger Trennung vom Saume bis in den Tragerand;

B. als complizirte Hornspalten, 1) verbun- den mit Entzündung der Fleischwand; 2) mit Ver- letzung derselben; 3) mit Hervorquellen und Ein- klemmung derselben; 4) mit Lostrennung der nächst- liegenden Hornwand von der Fleischwand; 5) mit

Einklemmung eingedrungener Erde, Sandes u. dgl.; und 6) mit Steingallen, Vollhuf und andern krankhaften Zu- ständen des Hufes.

Bei den complizirten Hornspalten besteht fast immer Lahmgehen und die Thiere sind dadurch oft ganz un- brauchbar, die einfachen Spalten verursachen in der Re- gel keine Lahmheit, aber sie können sich durch neue schädliche Einwirkungen leicht in complizirte Spalten umwandeln und dann Lahmheit herbeiführen.

§. 184.

Bei der thierärztlichen Behandlung der Hornspalten hat man die Absicht,) entweder dieselben zu heilen, oder b) nur eine vorhandene Complication und Lahmheit zu beseitigen, oder auch) das Entstehen der Compli- kationen und des Lahmgehens zu verhüten. Sehr oft wird von den Besitzern der Pferde nur die Behandlung für den zweiten oder dritten Zweck verlangt, weil die