ht, auſser ruhigen 2 ollsäftigen krällgenhe er antiphlogistisehen Je dern während der en dleiht der erste Verba t besondere Züfälle, ni des Fuſses, eine ha- ne des ersten Verhanks huwarmem Wasser. h man, je nach der Naug Tag um den audem, u enem Werg oder nit l ustrocknenden Mittew,) der Wunde. Teigt i bbhaft, so sind die k ig fester Verband i. neben den Hornriuten wa 2 Linien breiten Thi aud tiefer gettenut lis nötbig.— Geleubna euken behandelt.- M ede, besonders wenl d eirt sind, mit einen 3
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gründliche Beseitigung der Hornspalten mehrentheils sehr langwierig ist und weil die Pferde auch bei einer bloſs palliativen Behandlung doch dienstbrauchbar bleiben.
4³) Die Heilung der Hornspalten kann, da sich die einmal getrennten Horntheile nie wieder organisch verei- nigen, nur so geschehen: dafs entweder die Wand un- getrennt von der Krone, oder überhaupt von dem obern Ende der Spalte her, allmälig herunter wächst, oder, daſs auf der in der Spalte befindlichen Fleischwand sich sogenanntes Narbenhorn bildet. Ersteres geschieht lang- sam, gewährt aber eine feste und mehrentheils auch eine glatte Hornwand; das Narbenhorn bedeckt gewöhnlich die Fläche schneller, ist aber mehr uneben und locker und schliefst nicht immer mit den Rändern des alten Horns fest zusammen.
Um die Heilung einer von der Krone ausgehenden einfachen Hornspalte zu befördern, ist nöthig: 1) die Bildung des Horns an der eingerissenen Stelle der Krone im Zusammenhange mit dem neben dieser Stelle gebildeten Horn zu bewirken, und— 2) jedes neue Auseinanderzerren der neuen Hornmasse möglichst zu verhüten.
Die zweite Aufgabe muſs vor der ersten erfüllt wer- den, indem man den Huf gehörig ausschneidet und be- schlägt. Das Ausschneiden geschieht bei Zehenspalten gleichmäſsig rund um den Tragerand, aber mit möglich- ster Schonung der Sohle; bei den Seitenwand- und Trachtenspalten schneidet man aber die Wand hinter der Spalte in schräger Richtung nach hinten gegen 2 bis 3 Linien mehr nieder als die Wand vor derselben.— Der Beschlag geschieht am besten mit einem sog. ge- schlossenen Eisen, welches bei Zehenspalten mit Auf- zügen neben der Spalte versehen ist und überall gleich- mälsig aufliegt; bei Seiten- und Trachtenspalten muſs das Eisen ein wenig in der Breite und Länge über die verletzte Wand hervorstehen, an diesem Arme recht dick und so gerichtet sein, daſs derselbe auf der schräge geschnittenen Trachtenwand bis an das Ende derselben gleichmäſsig aufliegt(Schrebe, im Magaz. f. Thier- heilk. VII. S. 54 u. f.). Nägel dürfen in die Wand hin- ter der Spalte nicht geschlagen werden. Zuweilen bringt man aber noch einen Aufzug daselbst an, wenn man sieht, daſs der Huf beim Niedersetzen sich stark ausdehnt. Dieterichs(Akiurgie, S. 486) will den
Aufzug auf der gesunden Seite anbringen und das Eisen
an der kranken Seite des Hufes nicht aufliegen lassen. Röttger(Magaz. f. Thierheilk. VII. S. 51) läſst das Eisen weder auf dieser Seite noch auf dem Strahl aufliegen. 1 Ein besonderes Verfahren zum Zusammenhalten der Ränder bei Zehenspalten besteht noch in dem Heften derselben mittelst 2 bis 3 dünnen und spitzen Stiften. Die erste Indikation erfüllt man dadurch am besten: dafs man die Hornränder an der Spalte unter dem Saume etwa ¾ Zoll breit und hoch mit einem Rinnmesser oder mit einer Raspel vorsichtig, d. h. ohne die Ränder von der Fleischwand zu zerren und ohne die Fleischblätt- chen zu verletzen, recht dünn schneidet und hierauf an der Krone unmittelbar über der Spalte die Spanisch- fliegensalbe, etwa 1 Zoll hoch und eben so breit auf-
streicht und dies am folgenden oder am 3ten Tage, je nach dem Grade der Wirkung, wiederholt. Es entsteht hierdurch eine Entzündung mit Ausschwitzung, in Folge deren der Riſs in der Krone schnell verwächst, zugleich aber sich der Saum von der letztern ablöst, so daſs man ihn nach einigen Tagen sehr leicht mit dem lorbeerblatt- förmigen Messer wegnehmen kann, ohne dabei die Weich- gebilde zu verletzen. Hierbei bildet sich schnell ein neuer Saum ohne Spalte, welcher bei fortgesetzt gutem Beschlage, bei Feuchthalten des Hufes und bei Vermei- dung heftiger Anstrengung nach und nach als eine neue ſeste Wand herabwächst. Sehr wichtig ist es, an dem untern Rande der letztern beständig eine, etwa ¾ Zoll lange Querrinne, welche sich durch zwei Drittheile der Dicke der Wand erstreckt, zu erhalten, sowohl um den Druck der alten gegen die neue Wand, wie auch die Fortpflanzung von Zerrungen, die bei Fehltritten u. s. w. von unten her die Wand treffen, zu verhindern. Die Spalte und diese Querfurche kann mit Klebwachs oder mit dickem Theer ausgefüllt werden, um Sand u. dgl. abzuhalten.
Bei solchen einfachen Spalten, die vom Tragerande her nur eine Strecke an der Wand in die Höhe gehen, geschieht das Beschlagen des Hnfes ganz wie vorhin. Um jedoch aufserdem noch dafür zu sorgen, daſs die Trennung nicht weiter in die Höhe gehe, schneidet man am obern Ende der Spalte wieder eine, durch den gröſs- ten Theil der Dicke der Hornwand dringende, etwa ¾ Zoll lange Querfurche, welche mit Theer u. dgl. aus- gefüllt werden kann.
§. 185.
Ist eine Hornspalte mit Entzündung oder mit Ver-
letzung der Fleischwand, oder mit Verunreinigang durch
fremde Körper complizirt, so müssen zuerst die fremden
Substanzen entfernt, dann die Hornränder neben der Spalte geebnet und auf einer Breite von etwa 6— 9 Li- nien bis fast auf die Fleischwand verdünnt und der Tragerand bei Zehenspalten unter der Spalte, bei Trach- tenspalten aber an dem ganzen Theil der Wand hinter der Spalte um etwa 4— 6 Linien niedriger ausgeschnit- ten werden. Die Entzündung beseitiget man durch kalte Fuſsbäder oder eben solche Umschläge, bei gänzlicher Ruhe des Thieres. Erweitert und verenget sich die Spalte abwechselnd bei dem Auftreten auf den Fuſs u. s. w., so ist es zweckmälſsig, ein geschlossenes Huf- eisen so auf den Huf zu legen, daſs dasselbe bei Ze- heuspalten an jeder Seite neben der Trennung auf einer Länge von 9— 12 Linien einen Viertel-Zoll, und bei Trachtenspalten auf der ganzen Länge hinter der Spalt einen Viertel- bis einen halben Zoll weit vom Tragerande absteht.— Nach Beseitigung der Entzündung kann dann, um die Heilung der Spalte herbeizuführen, die im vorigen §. angegebene Behandlung eingeleitet werden.
Findet sich der eine Rand(gewöhnlich der hintere) der Hornwand über den andern Rand gewachsen, oder von der Fleischwand getrennt, so nimmt man den über- stehenden oder den getrennten Theil mit dem Messer völlig weg, verdünnt und ebnet die Ränder und schlägt dann ein geschlossenes Hufeisen, so wie im vorherge- henden Falle, auf.
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