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Chirurgische Anatomie und Operationslehre für Thierärzte / von Dr. E.F. Gurlt und Dr. C.H. Hertwig, Professoren an der Königlichen Thierarzneischule zu Berlin
Entstehung
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hierau niedergelegt werden müssen. Eine Ausnahme von dieser Regel kann jedoch stattfiuden, wenn die Thiere wegen Krankheiten(namentlich an den Füfsen) schwer von der Stelle zu bewegen sind, oder wenn sie sogar fest auf ihrem Lager liegen, und wenn der Raum im Stalle die Ausführung der Operation gestattet. Sollte das Letztere aber nicht der Fall sein, und das Thier gar nicht vermögen zu gehen, so mufs man es entweder auf einer reichlichen Unterlage von glattem Stroh, oder auf einer unter den Körper gelegten Leiter aus dem Stalle heraus und auf den Operationsplatz zie- hen. Zum Operiren aufserhalb des Stalles wählt man in der Nähe desselben einen hinreichend grofsen, hel- len, gegen Zugluft gesicherten und geräuschllosen, so viel als möglich mit ebenem und weichem, aber nicht schlüpfrigem wufsboden versehenen Ort, z. B. einen Ra- senplatz, eine Reitbahn u. dgl.

(e) Die Stellung oder Lage der Thiere während einer Operation soll im Allgemeiunen von der Art sein, dafs die letztere gründlich, leicht und geschwind ausge- führt werden kann, und dafs sowohl der Operateur wie auch seine Gehülfen gegen Verletzungen von Seiten des operirten Thieres möglichst gesichert sind. Uebrigens

wird sie in jedem besondern Falle theils durch die Ope-

ration selbst, besonders durch die gewählte Methode, und durch die Lage und Beschaffeuheit der dabei be- troffenen Organe, theils durch die Thierart, den gutar- tigen oder bösartigen Charakter der Thiere, und zuwei- len selbst durch äuſserliche Zufälligkeiten, wie z. B.

Jurch hiureichende oder mangelude Befestigungsmittel

und Gehülfen, durch Gewohnheit oder Uebung des Ope- rateurs u. dgl. bestimmt; sie ist daher in den einzelnen Fällen verschieden, und kann selbst bei Ausübung einer und derselben Operation auf mehrerlei Weise verändert werden. Die Hauptverschiedenheit besteht jedoch darin, dals A. ein Thier während der Operation eut- weder steht, oder B. daſs es hierbei liegt.*) An den groſsen Hausthieren ist zwar die Mehrzahl der vorkommenden Operationen im Stehen zu verrichten möglich; da man aber nicht blos auf die Möglichkeit, sondern auch auf die Genauigkeit, Leichtigkeit und Schnelligkeit der Ausführung einer Operation, und auf die Sicherheit der hierbei wirkenden Personen sehen muſs, und da ſast alle chirurgischen Operationen schmerzerregend auf die betreffenden Thiere wirken, und defshalb die letzteren, selbst wenn sie zu andern Zeiten die gutmüthigsten siud, hierbei unruhig und wi- dersetzlich werden, so ist man sehr oft genöthiget, die- ser Umstände wegen viele Operationen an niedergeleg- ten Thieren zu verrichten. Dies ist aber besonders- thig, 1) wenn die Thiere sehr empfindlich, furchtsam, bösartig oder tobsüchtig sind; 2) wenn die auszufüh- rende Operation sehr schmerzhaſt, stark verletzend, sehr

*) Eine dritte Art der Lage, die aber äusserst selten und nur bei einzelnen Operationen der kleinen Thiere angewendet worden ist, z. B. bei der Kastration, ist das Aufhängen der Thiere an eine Wand oder selbst an den Hals des Operateurs.(Siehe E. Vi- borg, Vet. Selskab. Skrift.) Diese Lagerung erscheint bei dem Besitz mehrer anderer ausreichender Mittel überflüssig und roh.

complicirt, schwer und langsam zu verrichten ist, und 3) wenn dieselbe an sehr empfiudlichen, edlen, leicht beweglichen oder tief liegenden Theilen, z. B. an den Augen, am Gehirn, an tief liegenden Gefäfsstämmen, an der untern Seite des Bauchs u. s. w. unternommen wer- den soll. Im Stehen sind daher nur a) die leichteren and oberflächlichen Operationen, wie z. B. das Aderlas- sen, Skarifiziren, die Applikation von Fontanellen und Haarseilen, die Eröffnung der Abscesse u. dgl. mit Si- cherheit auszuführen, besonders aber b) wenn solche Operationen am Halse, an dem Widerrüst und Rücken, an den Schultern, an den Seitenflächen der Brust und des Leibes, an der Vorderfläche der Brust, an der äu- ſseren Fläche der Vorderschenkel und an der Sohlen- ſläche der Huſe stattfinden. An sehr gutmüthigen, oder schwachen, oder torpiden Thieren(daher nament-

lich an Wiederkäuern) können oft auch groſse und wichtige Operationen im Stehen ausgeführt werden.

Es giebt aber auch einzelne Fälle, in denen man es nicht wagen darf, groſse Thiere gewaltsam nie- derzulegen, sondern wo man es entweder abwarten muls, bis sie dies von selbst thun, oder wo man, wenn die Umstände dringend sind, die indicirten Operationen im Stehen unternehmen muſs. Diese Regel gilt nament- lich: bei grofser Ausdehnung der Harublase durch Urin, in Folge von Urinverhaltungen; bei groſser Ueber- füllung und Ausdehnung des Magens und Darmkanals durch Futterstoffe oder durch Gasarten, besonders bei gleichzeitiger heſtiger Entzündung dieser Eingeweide; bei hohen Graden der Brust- und Bauchwassersucht; zuweilen auch bei groſsen Abscessen in der Nähe des Keblkopfes, der Luftröhre, der Brust- und Bauch-

höhle, und bei weiblichen Thieren in der letzten

Zeit des Trächtigseins.

An den kleinen Hausthieren lassen sich ebeufalls viele Operationen im Stehen ausführen; allein theils we- gen der geringen Hôhe dieser Thiere, theils wegen der groſsen Beweglichkeit und selbst wegen der Bösar- tigkeit einiger Arten derselben ist es nothwendig, daſs man sie für die meisten Operationen auf einen erhöhe- ten Ort(am besten auf einen feststehenden, an allen Seiten zugänglichen Tisch) niederlegt.

G. 22. Um die Thiere in die zur Ausführung einer Opera- tion erforderliche Lage oder Stellung zu bringen und sie während derselben sicher und möglichst ruhig zu

erhalten, sind bald mehr bald weniger gewaltsame Mit-

tel erforderlich. Denn, da die Thiere den guten Zweck

irgend einer an ihnen unternommenen schmerzhaſten Ver- richtung nicht einsehen können, so suchen sie instinkt- mäſsig derselben zu entfliehen oder sich gegen dieselbe zu vertheidigen. Daher mufs der Operateur, nachdem er eine Operation in einer bestimmten Lage auszuführen beschlossen hat, zunächst alle, für den speziellen Fall erforderlichen Zwangs- und Befestigungsmittel in Be- reitschaft setzen, dieselben hinsichtlich ihrer Güte und Haltbarkeit genaun untersuchen, und über ihre richlige Anwendung die hierzu bestimmten Gehülfen belehren. (Siehe hierüber den dritten Abschnitt.)

§. 23.