auiks
40 ene vet le ana u 4 — u heln, 8. u weuig Blu i et.
Verbande lälst man das Pfer 2, führt es in den Stall ul h. u Uuständen angemessel, ſi ugedeutet wird.
§. 165.
ang der subkutanen Duj. ſolgendermaalsen: Nachien teichneten Weise liegend bes einem Gehälfen gehalten ist, n. Seiner linken Haud das Ilhie. sstelle und spaunt bierdund ä- nutersucht er die Lage der Gelle heidet sich darüber: ob er di h- a der Riehtung von hiuten un iugesetat durchschneiden mil mi jinstichpunkt ſir das gyitte Telo- lich immer so augeäracht Verien gegenüber der Sehuemmmie Se 2u demelben Sesuiktzswin sten Falle immer 6— 8Linien Ir Sehieubein zu, im Fäll! n er Sehne sein.
elen Stelle steche man ha 4 wat stets die Schueide uud in ach dem Kuie gebehrt, uahs
/ meinen schuel
stark nach vorwärts strecken, um somit die Beugeseh- nen zu spannen und ihre Durchschneidung zu erleichtern, und bewirkt dieselbe, indem man den Rücken des Mes- sers auf den hintern Rand der Hautwunde, wie auf die Unterlage eines zweiarmigen Hebels legt,— das Heſt sanft nach hinten, über den Kronbeinbeuger, senkt und hierdurch die Schneide in die Hufbeinbeugesehne drückt. So wie hierdurch diese Sehne in der Richtung von ih- rem untern Rande her allmälig mehr und mehr durch- trennt wird, ist es nöthig, in demselben Maaſse die Mes-
serklinge nach und nach mehr hervorzuziehen, damit sie
in der Wunde immer kürzer werde und weniger die vor
ihrer Spitze und Schneide liegenden Theile verletze. Nach vollendeter Durchschneidung zieht man das Iustru- ment vollständig und so aus der Hautwunde zurück, wie es eingestochen worden ist.
Bei der Durchschneidung der Sehne gewahrt man wieder die bereits bei dem offenen Sehnenschnitt ange-
gebenen Erscheinungen, das ruckende Geräusch und die unter der Haut fühlbare Lücke zwischen den Sebnenen- den, Beides durch die Retraktion der Sehnenfasern be- dingt. Die Lücke ist auch hier, je nachdem die Sehnen
sich frei zurückziehen können oder nicht, bald gröſser
bald kleiner; in jedem Falle aber mufs sie an der in- nern und an der äuſsern Seite der operirten Sehne gleich- mäſsig zu fühlen sein, weil dies, neben dem Rucken und der leichtern Streckung des Fessels als das Haupt- merkmal der völligen Durchtrennung aller Sehnenfasern gilt. Sollte sich an einem Punkte der Operationsstelle noch eine gröſsere Derbheit und Spannung wahrnehmen lassen, so muſs man das Messer noch einmal, mit vor- sichtiger Vermeidung von Nebenverletzung oder von Vergröfserung der Hautwunde, in die Wunde führen und die betreffenden Fasern vollständig durchschneiden.— Eben so verfährt man, wenn man wegen Unruhe des Pferdes geuöthiget war, das Messer aus der Wunde zu nehmen, ehe die völlige Durchschueidung der Sehne ge- schehen ist. In beiden Fällen eiguet sich, wie Diete- richs richtig bemerkt(a. a. O.§. 248 u. 249), zu die- sem wiederholten Einführen des Messers das Tenotom mit etwas abgerundeter Spitze weit besser als das mit scharfer Spitze, weil durch letzteres leicht neue Stich- kanäle gebildet werden.
Es ist überhaupt sehr zu empfehlen, das rundspitzige Tenotom gleich nach gemachtem Hautstich mit dem spitzigen Messer zu gebrauchen, um den ganzen Sehnenschnitt damit zu vollführen; weil es den Vortheil gewährt, dafs man es sicherer zwischen die Sehnen bis Zur andern Seite einstofsen kann, ohne künstliche Gänge zu bilden oder
jenseits die Haut zu verletzen.
Wenn nach vollendeter Durchschneidung der Fuſs
die gewünschte Streckung bei einer mäſsigen Kraftan- strengung nicht zulassen will, muſs auch hier nach Dick's Vorschrift(s. oben) verfahren werden.
Die Blutung ist bei dem subcutanen Sehnenschnitt gewöhnlich sehr gering(zuweilen nur in einzelnen Tropfen), so dafs eine Blutstillung in den meisten Fäl- jen nicht erforderlich ist. Wo aber viel Blut aus der Oeffnung quillt und die Umgegend der Operationsstelle in kurzer Zeit sehr anschwillt, ist ein schnell angeleg-
——
—-——— ☛☚☛—
193—
ter Druckverband, ganz so wie derselbe bei dem offe- nen Sehnenschnitt vorgeschrieben, dem Zwecke eutspre- chend. In andern Fällen ist nach der subcutanen Te- notomie ein Verband nicht streng nöthig, weil die kleine Hautwunde sich sogleich wieder fast gänzlich schlieſst; dennoch aber kann der Verband durch Abhalten der Luft nützlich sein. Mi84 §. 166.
Nach dem einen wie nach dem andern Operations- Verfahren entsteht im Umfange der Operationsstelle eine Eutzündung, welche nach der subcutanen Durchschuei- dung in der Regel sehr gering ist und in 8 bis 14 Ta- gen sich allmälig wieder verliert. Nur selten folgt Ei- terung, bei welcher die Hautwunde sich etwas vergrö- ſsert. Auch bei dem offenen Sehnenschnitt ist sehr oft der Verlauf der Entzündung eben so mäſsig; aber es findet hier stets vom zweiten oder dritten Tage ab ein Ausflaſs von eiweisartig verdickter, zum Theil in Klümp-
chen geronnener Synovialflässigkeit statt, die zuweilen
in der ersten Zeit übelriechend ist; gewöhnlich verdicken die Wundränder sich und beugen sich nach auſsen etwas um; es tritt Eiterung und Granulation ein und mit Hälſe der letztern, so wie durch reichliche Ausschwitzung von Faserstoff, der sich zwischen die Sehnenenden in der Lücke ablagert und verdichtet, fällt sich die letztere aus und die Sehnenenden verwachsen in 2— 4 Wochen durch diesen Zwischenkörper, der in 3— 5 Wochen eine sehnige Beschaffenheit und Festigkeit erreicht. Zu- weilen wird jedoch die Entzündung heftiger, schmerz- hafter, die Eiterung mehr ausgebreitet und die Heilung erfolgt etwas später.— Nach subcutaner Durchschnei- dung ist der Heilprozeſs an den Sehnenenden sehr ähn- lich. Unmittelbar nach der Operation ist die Lücke zwi- schen den Sehnenenden mit geronnenem Blut ausgefüllt, zu welchem nach 24 Stunden plastische Flüssigkeit kommt, die aus den Sehnen und Schnenscheiden schwitzt, gerinnt und von den Sehneneuden her das Blut immer mehr verdrängt, so daſs dieses nach 8 Tagen verschwin- det. Der Faserstoff bildet um diese Zeit schon mehrere ziemlich feste Stränge, welche von beiden Enden der Sehnen in einander übergehen, sich allmälig verdichten und mit 3— 4 Wochen eine sehnige Masse darstellen. Diese hat nach der subcutanen Operation gewöhnlich den Umfang der durchsehnittenen Sehne, nach der offe- nen ist sie aber oft etwas schwächer und ungleicher. §. 167.
Die Nachbehandlung ist auf Minderung einer zu hef- tigen oder zu lange dauernden Entzündung, auf Leitung der Eiterung und Granulation und auf Herbeiführung eines richtigen Grades der Bewegung im Fesselgelenk gerichtet. Demgemäfs wendet man in den ersten 2— 3 Tagen an dem operirten Theile fortwährend Befeuch- tungen oder Fuſsbäder von blofsem kaltem Wasser an. War ein Verband angelegt und zeigt sich derselbe nach 24 Stunden straff anliegend, oder Geschwulst in seiner Nähe, so muſs die Binde zu dieser Zeit abgenommen und loser angelegt werden. War die Wunqde geheſtet, so entferne man die Hefte nach 2— 3 Tagen und lege dann die Binde wie vorher an. Tritt ein heftiges Reiz- fieber ein und dauert die Entzündung mit Heftigkeit über
49


